XXL-Bubble-Begasungen mit Stickstoff
Schädlingsbekämpfung mit Inertgasen beim Museumsumzug oder Depotwechsel
Museumsexponate sind nicht selten von Museumsschädlingen befallen. Vor allem beim Museumsumzug oder während der Einrichtung eines neuen Museumsdepots wird die einmalige Gelegenheit wahrgenommen, alle befallenen Exponate in einer konzertierten Aktion von diesen Schädlingen zu befreien. Vor allem bei empfindlichen Museumsexponaten kann dies meist nur durch eine Begasung bewerkstelligt werden.
Die Museumsleitung und die involvierten Restauratoren müssen sich dann oft zwischen einer ungiftigen Stickstoffbegasung oder einer toxischen Sulfuryldifluorid-Begasung entscheiden. Wegen des oftmals vorhandenen Zeitdrucks fällt die Entscheidung dann auf eine Begasung im Altarion-Viklean®-Verfahren mit Sulfuryldifluorid. Die Begasung mit dem schnell wirkenden Sulfuryldifluorid kann nämlich innerhalb von wenigen Stunden im Gegensatz zu einer mehrwöchig dauernden Stickstoffbegasung ausgeführt werden. Entscheidet man sich aber für eine ungiftige Begasung mit Stickstoff ohne Temperaturerhöhung, muss das Museum wegen des langen Zeitbedarfs der Begasung und bei einem großen befallenen Museumsbestand die Begasungen in vielen kleinen Begasungszelten oder vielen Durchläufen in Begasungskammern oder Bubbles ausgeführt werden. Enormer Zeitaufwand ist die Folge. Auch besteht die Gefahr der zwischenzeitlichen Reinfektion begaster Objekte durch noch nicht begaste Objekte. Deshalb wurde von uns die Stickstoffbegasung in gasdichten, klimastabilen XXL-Zelten erfunden. Bereits 1994 konnte so der gesamte Museumsbestand des Stadtmuseums Sulzbach-Rosenberg (Bayern, Oberpfalz) durch Stickstoff begast werden.
Hinweis für Betreiber von Stickstoffkammern innerhalb der EU in Verbindung mit z.B. N2-Generatoren:
Unsere Stickstoffkammern sind labortechnische Anlagen zur temporären sauerstofffreien bzw. sauerstoffarmen Lagerung von Museumsgegenständen gegen negative Umwelteinflüsse (Korrosion, schädliches Klima). Vorteilhafter Nebeneffekt: Bei Lagerung der Museumsgegenstände über einen Zeitraum von ca. 4-12 Wochen sterben unvermeidbar auch verschiedene Organismen (wie z.B. Museumschädlinge: Teppichkäfer, Nagekäfer, Termiten, Kleidermotten) in oder an den Museumsgegenständen ab.
Bei dieser Art der Begasung werden unzählige Museumsexponate in riesige, überdimensionierte, mobile und gasdichte Begasungszelte verpackt und über Wochen hinweg mit ungiftigem Stickstoff im Altarion® Nitrogeno Verfahren zur Insektenbekämpfung begast. Der viele benötigte Stickstoff wird dabei meist aus Stickstoffgeneratoren vor Ort aus der Luft erzeugt. Eine zusätzliche Raumvernebelung vor der Belüftung der Zelte stellte sicher, dass auch eventuell außerhalb der XXL-Zelte (XXL-Bubbles) an Decken, Wänden, Fußböden etc. vorhandene Schadinsekten abgetötet werden. Da eine Zwischenlagerung der begasten Objekte nun nicht mehr erforderlich ist, ist die Gefahr einer Reinfektion gebannt.
Die begasten Exponate können jetzt direkt in das z.B. neue Depot oder Museum umgelagert werden. Diese können zusätzlich vorher einer Raumvernebelung unterzogen werden.
Siehe auch unser ICUP-Poster: XXL-Bubblebegasungen gegen Lyctus im Kunstmuseum Bonn.pdf
Übrigens: Im neuen Depot oder Museum können Sie unsere Pheromonfallen installieren: Gegen Neubefall und zum Monitoring!
Fordern Sie unsere Preisliste jetzt an.
Hinweis zu Inertgasverfahren innerhalb der EU in Verbindung mit z.B. N2-Generatoren:
Unsere Inertgasverfahren dienen der temporären sauerstofffreien bzw. sauerstoffarmen Lagerung von Museumsgegenständen gegen negative Umwelteinflüsse (Korrosion, schädliches Klima). Vorteilhafter Nebeneffekt: Bei sauerstofffreier Lagerung der Museumsgegenstände über einen Zeitraum von ca. 4-12 Wochen sterben unvermeidbar auch verschiedene Organismen (wie z.B. Museumschädlinge: Teppichkäfer, Nagekäfer, Termiten, Kleidermotten) in oder an den Museumsgegenständen ab.
Beschränkung des Verbreitungsgebietes unserer Internetwerbung - Rechtlicher Hinweis an Adressaten dieser Webseite aus dem Markt der Europäischen Union:
Die auf dieser Webseite und/oder verlinkten Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (nicht Vorratsschutz!) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) sind beschränkt auf Länder außerhalb des Marktes der Europäischen Union. Adressaten unserer Werbung aus dem Markt der Europäischen Union werden von uns mit den auf diesen Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (ausgenommen Vorratsschutz) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) nicht beliefert/versorgt. Innerhalb des Marktes der Europäischen Union dürfen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9) weder angeboten noch durchgeführt werden. Gleiches gilt für Kohlendioxid und Argon (Inertgase). Dies folgt aus der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zur Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, die für unser Unternehmen bindend ist.
Für unsere ausländischen Kunden außerhalb des Marktes der Europäischen Union (wie Schweiz, Kuwait, Singapur, Indien etc.) stehen diese Dienstleistungen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Von der oben genannten Einschränkung innerhalb des Marktes der Europäischen Union sind temporäre Lagerungen von Museumsgütern, Kirchen- und Kulturgut etc. in kontrollierten Atmosphären (Controlled Atmospheres) gegen negative Umwelteinflüsse (Klimaeinwirkungen, Korrosion, Physikalische Veränderungen) nicht betroffen.
Binker Materialschutz GmbH, April 2018 © 2018