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Containerbegasung von Exportrundhölzern

Im Auftrag eines namhaften Herstellers von Furnierhölzer wurde am Montag, den 19.11.2001 die Begasung von Buchenrundhölzern, die für den Export in die Volksrepublik China bestimmt waren, im Hafengebiet von Kehl am Rhein durchgeführt. Nachdem die chinesischen Einfuhrbestimmungen ein Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate), das nur von den jeweiligen Pflanzenschutzämtern ausgestellt werden darf, fordern, war das Pflanzenschutzamt in Lörrach, vertr. durch den Amtsleiter Herrn Billen, teilweise bei der Begasung zugegen.

Bei Arbeitsaufnahme am 19.11.2001 um 9:00h wurden gerade die letzten der von insgesamt acht zu begasenden Container mit den Rundhölzern beladen. Nachdem die Container bereits am Dienstag, den 20.11.2001 gegen ca. 9:00h wieder zum Transport freigegeben werden mußten, konnte nur eine Begasung innerhalb von max. 24-Stunden im Altarion®-Vikane®-Verfahren durchgeführt werden.

Zum Zwecke der Begasung mußten die Container auf ihre Gasdichtigkeit hin überprüft werden. Mit Beginn der Abdichtarbeiten machte sich allerdings die nicht gerade "Begasungs-freundliche" Aufstellung und Beladung der Container nachteilig bemerkbar: So waren durch das enge Aneinanderstellen der Container die Lüftungsöffnungen der Container nicht mehr von außen zugänglich. Vielmehr mußte der Begasungstechniker im Container über die Rundhölzer kriechen, um die Öffnungen von innen abzudichten. Außerdem hatten sich die z.T. nagelneuen Container durch das Beladen so verzogen, daß die Türen nicht mehr schlossen. Anstelle der "Abdichtung" durch die neuen Gummilippen der Türen mußte jeweils eine aufwendige Folienwand in die Containeröffnungen eingebaut werden. Dazu mußte vorher Schwitzwasser und Schmutz von den Klebeflächen entfernt werden, damit das Spezialklebeband überhaupt auf der Metalloberfläche hielt. Schließlich wurde jeder Container gemäß TRGS 512 mit Sperrschildern gekennzeichnet.

Nach Abschluß der Abdichtarbeiten erfolgte eine Dichtheitsprüfung . In Abhängigkeit vom Alter und Zustand der Container ergaben sich so Halbwertszeiten, die zwischen 25 und 60 Stunden lagen. Aufgrund dieser ausreichenden Halbwertszeiten konnte die Eindosierung des Bekämpfungsgases vorbereitet werden.

Zur Verwendung kam Altarion®-Vikane®-Gas, welches handelsüblich in Stahlzylindern unter Druck abgefüllt ist. Direkt aus dem Stahlzylinder wurde die erforderliche Gasmenge über eine Eindosierleitung durch eine abgeklebte Öffnung in der Gassperrfolie in den Container eindosiert. Die erforderlichen Aufwandmengen waren u.a. abhängig von der Gasdichtigkeit des Containers (Halbwertszeit), der vorherrschenden Temperatur und der noch möglichen Gaseinwirkzeit. Die Eindosiermengen erfolgten weiterhin in Anlehnung an die "Treatment schedules of the United States Department of Agriculture". Die nachstehende Tabelle gibt hierüber Aufschluß:
Temperatur in °C Anfangskonzentration in g/m³ Mindestkonzentration in g/m³ nach jeweils
0,5 h 2 h 4 h 12 h 16 h 24 h 32 h
über 21,1 64,7 48 45 40 - 32 - -
15,6 - 20,6 64,7 48 45 40 36 - 32 -
10,0 - 15,0 80,9 60 56 52 48 - 40 -
4,4 - 9,4 105,2 76 71 66 60 - 52 -
oder 80,9 60 57 53 49 - 44 40
Die Eindosiermengen wurden sowohl über eine Digitalwaage, auf der der Altarion®-Vikane®-Gaszylinder gesichert stand, als auch über ein sog. Fumiskop (Wärmeleitfähigkeitsmeßgerät mit Anzeige der Gaskonzentration in g/m³) kontrolliert. Die Gasabfallwerte (siehe Tabelle oben) wurden in regelmäßigen Abständen mit dem Fumiskop gemessen, protokolliert, mit den Sollwerten verglichen und ggf. aus dem Stahlzylinder Nachdosierungen vorgenommen. Nachdem die Mindestgaskonzentrationen nach der Gaseinwirkzeit von 24 Stunden (=ct-Produkt) eingehalten wurden, konnte die Lüftung des Container eingeleitet werden.

Hierzu erfolgte über ein Absauggebläse mit Schlauch, welcher an der Folienwand befestigt wurde, eine kontrollierte Absaugung des Altarion®-Vikane®-Gases aus dem Container. Folien, Klebebänder und Sperrschilder konnten nach erfolgter Absaugung entfernt und eine Freigabe der Container vorgenommen werden. Dieser Gasrestnachweis erfolgte mit dem sog. Miran, einem hochempfindlichen Infrarotmeßgerät mit einer Nachweisgrenze von 0,5 ppm. Erst nachdem keinerlei Gasspuren im Container mehr festgestellt werden konnten, wurde die Freigabe erteilt und dem Pflanzenschutzamt unter Vorlage der Begasungsparameter eine Wirksamkeitsbescheinigung zur Verfügung gestellt.

container1 
Beladen der Container

 container4
Folienabdichtung
 container5
Digitalwaage mit
Vikane®-Stahlzylinder
und Fumiskop
 

Allgemeine Informationen

Videoclips