Bohrlochtränkung
Gemäß DIN 68 800 gilt: Sind ein mechanisches Entfernen vermulmter Teile und die allseitige Behandlung des Holzes nicht möglich, z. B. bei Fachwerkhölzern, Fußpfetten oder Balkenlagen, so ist neben der Oberflächenbehandlung (z.B. Hochdrucksprühverfahren) der zugänglichen Flächen zusätzlich eine Bohrlochtränkung, eine Bohrlochdrucktränkung oder eine sonstige geeignete Sonderbehandlung vorzunehmen, vorausgesetzt, die Tragfähigkeit des Bauteils bleibt sichergestellt.
Foto: Angelegte Bohrlöcher zum Befüllen mit Holzschutzmittel
Bei der Bohrlochtränkung werden Bohrlöcher im Splintholzbereich der zu schützenden Hölzer angelegt, deren Durchmesser und Abstand dem Holzschutzmittel-Typ angepasst sind. Die Bohrlöcher werden dann mehrmals mit Holzschutzmittel drucklos oder unter Druck mittels Injektoren befüllt. Das Schutzmittel verteilt sich dann im Holz. Durch die Bohrlochtränkung werden auch tiefsitzende Larven, z.B. des Hausbocks, erfasst.
Bei Hauschwammbefall ist es nach DIN 68 800 erforderlich, die im Sanierungsbereich verbliebenen nicht befallenen Hölzer an besonders gefährdeten Stellen (z. B. Balkenköpfe, Fußpfetten, Streichbalken) mit einem vorbeugend wirksamen Holzschutzmittel zu behandeln. Hier kommen ebenfalls z.B. Bohrlochtränkung oder Bohrlochdrucktränkung mit Holzinjektoren (Packer) zum Einsatz.
Foto: Althölzer im Sanierungsbereich eines Hausschwammbefalls: Injektoren werden zum Einschlagen vorbereitet, um die Hochdruckinjektagen ausführen zu können
Tritt Hausbockbefall an Hölzern im ausgebauten Innenbereich auf und sind Heißluftverfahren oder Begasungen nicht möglich, können Hochdruckinjektionen ausgeführt werden. Manchmal beeinträchtigt diese Behandlung die Optik.
Foto: Optische Beeinträchtigung durch Injektagedübel
Abhilfe kann hier nur ein Einschlagen und Versenken der Injektagedübel mit anschließender Verkittung oder Holzverdübelung und farblicher Angleichung bringen.
Foto: Die Druckinjektagen sind nach dem Farbanstrich kaum mehr zu erkennen.