Kirchenbegasung
Holzwurm im Altar, Holzwurm in der Orgel, Holzwurm in der Kanzel, Holzwurm in der Kirche, Holzwurm in Möbeln, Holzwurm in der Sakristei, Hausbock im Dach oder Dachstuhl, Hausbockbefall im Kirchturm
Wir schützen wertvolle Kunstgegenstände und unwiederbringliches Kulturgut durch Begasung!
Praktischer Denkmalschutz durch Begasung! Ohne Korrosionsschäden! Ohne giftige Rückstände!
Um Ihre kirchlichen Gebäude langanhaltend von Schädlingen, wie Holzwurm und Hausbock, zu befreien, arbeiten wir mit einer speziellen computergesteuerten Methode zur Begasung mit Altarion® Vikane® (am Einsatzort extra gereinigtes Sulfuryldifluorid, geschütztes Altarion® Viklean®-Verfahren). Die ausreichende Dosierung des Begasungsmittels (ct-Produkt = Konzentration-Zeit-Produkt) wird durch eine physikalisch-mathematische Integrationsmethode als Produkt aus Konzentration (C) und Expositionszeit (T) im Kirchenraum (Einheit g/m³ x h) berechnet.
Befallene Gebäude werden auch -falls strategisch erforderlich- mit einer speziellen Abdichtung bzw. Folie oder Zeltplane vor der Begasung abgedichtet (Zeltbegasung). Der gesamte Dachstuhl wird dann mitbegast. Die ausreichende Abdichtung ist die Voraussetzung, um eine intensive Begasung, vollständige Eindringtiefe und hohe Gasdichtigkeit zu garantieren. Die Dichtigkeit wird mittels eines Dichtigkeitstests (Spürgastest, Drucktest) vor der Eingasung objektiv überprüft.
Steuerung der Begasung: Die Präzisionsbegasung mit Sulfurylfluorid (Sulfuryldifluorid, SO2F2) führt unser speziell ausgebildetes und zertifiziertes Fachpersonal (Begasungstechniker) mittels einer modernen Software (Fumiguide, Dosy-Programm) durch.
Um Begasungsmittel einzusparen, blasen wir bei großen Kirchen riesige Ballone auf, um das Raumvolumen künstlich zu reduzieren.
Überwachung und Kontrollmessung: Während des Begasungsvorgangs wird der begaste Bereich durch unsere Begasungstechniker nach TRGS 512 oder Österreichischen Begasungssicherheitsverordnung überwacht und die Umgebungsluft auf Gasspuren überprüft.
Zur Überprüfung der 100%igen Wirksamkeit der Begasung werden Testinsekten in genormten Holzklötzen in der zu begasenden Kirche ausgelegt, mitbegast und von einem anerkannten Holzinstitut nach der Begasung auf 100%ige Abtötung ausgewertet. Am Verfahrensende werden der begaste Raum, die begaste Kirche, das begaste Gebäude bzw. alle begasten Bereiche mit Ventilatoren und mobilen Abluftanlagen rückstandsfrei abgesaugt.
In einigen Fällen reicht eine Teilbegasung mit partieller Abdichtung von z.B. Bänken, Altäre, Orgel, Kanzel usw. aus, um den Holzschädlingsbefall zu bekämpfen. Auskunft hierüber gibt unsere genaue Befallsanalyse. Sie sparen auch Kosten durch eine partielle Begasung. In besonderen Fällen führen wir auch Begasungen mit ungiftigem Stickstoff (Naturgas) durch.
Sie erhalten nach der Belüftung und Restgasmessung eine Freigabebescheinigung zum gefahrlosen Wiederbetreten und zur uneingeschränkten Wiederbenutzung.
Zum zukünftigen vorbeugenden Schutz gegen Wiederbefall der Kirche bieten wir Ihnen auch unser Langzeit-Überwachungssystem an.
Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir sind auf Ihr Befallsobjekt oder Kirche sehr gespannt!
Beschränkung des Verbreitungsgebietes unserer Internetwerbung - Rechtlicher Hinweis an Adressaten dieser Webseite aus dem Markt der Europäischen Union:
Die auf dieser Webseite und/oder verlinkten Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (nicht Vorratsschutz!) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) sind beschränkt auf Länder außerhalb des Marktes der Europäischen Union. Adressaten unserer Werbung aus dem Markt der Europäischen Union werden von uns mit den auf diesen Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (ausgenommen Vorratsschutz) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) nicht beliefert/versorgt. Innerhalb des Marktes der Europäischen Union dürfen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9) weder angeboten noch durchgeführt werden. Gleiches gilt für Kohlendioxid und Argon (Inertgase). Dies folgt aus der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zur Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, die für unser Unternehmen bindend ist.
Für unsere ausländischen Kunden außerhalb des Marktes der Europäischen Union (wie Schweiz, Kuwait, Singapur, Indien etc.) stehen diese Dienstleistungen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Von der oben genannten Einschränkung innerhalb des Marktes der Europäischen Union sind temporäre Lagerungen von Museumsgütern, Kirchen- und Kulturgut etc. in kontrollierten Atmosphären (Controlled Atmospheres) gegen negative Umwelteinflüsse (Klimaeinwirkungen, Korrosion, Physikalische Veränderungen) nicht betroffen.
Binker Materialschutz GmbH, April 2018 © 2018