Warmluft heizt Schädlingen ein
Heißluft statt Gift!
Darstellung des Verfahrens am Beispiel der Bekämpfung des Hausbocks (hylotrupes bajulus L.) im Thermosan®-VerfahrenDas Heißluft-Verfahren ist eine physikalische Methode zur Bekämpfung von Schädlingen in Gebäuden, Dachstühlen, Kunstmühlen, Museen, Wohnhäusern, Pfarrhäusern, Kindergärten, Rathäusern etc. Im vorliegenden gezeigten Beispiel wurde ein Kirchendachstuhl thermisch desinsektiert.
Hausbockkäfer-Weibchen
Hausbock-Larve im Holz
Schadbild
Die Abtötung der Schädlinge erfolgt nur thermisch ohne Einsatz von Chemie oder Insektiziden. Die Abtötung der Schädlinge, wie Hausbock, Holzwurm, Messingkäfer, Kugelkäfer, resultiert durch Zerstörung der Enzyme (Fermente) und Eiweißstrukturen im Insektenkörper. Ähnlich wie beim Braten eines Spiegeleis: das Eiweiß gerinnt und denaturiert.
Beim Heißluftverfahren werden die befallenen Hölzer oder Materialien mittels ca. 100°C heißer Luft aus Verbrennungsmaschinen auf über 55 °C erwärmt und bei diesen hohen Temperaturen mindestens eine Stunde gehalten. Dadurch werden alle Entwicklungsstadien, nämlich Eier, Larven, Puppen, Käfer) der Schädlinge zuverlässig abgetötet.
Ovales Hausbock-Flugloch mit den typischen Kotwalzen der Hausbocklarve
Thermosonde in einer Stütze an einer Wärmebrücke ("Kältebrücke") zur Überprüfung der Abtötungstemperatur
Die Vorteile im Vergleich zu chemischen Bekämpfungsmitteln (Holzschutzmittel, Insektizide, Fungizide etc.) sind:
- das Heißluftverfahren hinterlässt im Holz oder Gebäude keine Rückstände, da es ohne giftige Wirkstoffe auskommt (dafür ist es aber auch nicht vorbeugend wirksam; eine Vorbeugung kann aber durch eine "Borsalzimprägnierung" der Hölzer erzeugt werden")
Durch Hitze abgetötete Hausbock-Puppe
Beginnendes Abbeilen zur Restquerschnittbestimmung
- o das Heißluftverfahren tötet die Holzschädlinge beim Erreichen der Abtötungstemperatur sofort ab (oftmals sogar hörbar: Das Nagen der Larven hört schlagartig auf!)
- o das Heißluftverfahren erfordert nicht, dass die zerfressenen und vermulmten Holzbereiche großflächig entfernt werden; lediglich Restquerschnitt-Bestimmungen sind zur statischen Beurteilung erforderlich (denkmalgeschützte Holzteile oder z.B. historische Dachstuhlkonstruktionen werden weder verunstaltet noch zusätzlich geschwächt)
Der Dachstuhl der gegenständlichen Kirche war vom Hausbock sehr stark befallen. Nagegeräusche der Hausbock-Larven waren deutlich zu hören. Der staatliche Auftraggeber entschied sich für eine Heißluft-Behandlung durch Binker Materialschutz GmbH.
Die beheizte Kirche
Digitale Aufzeichnung der Temperatur der beheizten Hölzer mittels Thermosonden
An den Hölzern, die der Wärme aus Erfahrung nur schlecht zugänglich sind (Mauerschwellen, Streichbalken etc.), wurden Thermosonden angebracht, um den Aufheizvorgang aufzuzeichnen und um eine ausreichende Beheizung auf über 55 °C für mindestens 1 Stunde sicherzustellen. Die Temperaturverteilungen und Aufheizgeschwindigkeiten der Hölzer konnten zusätzlich mittels einer Wärmebildkamera verfolgt und dokumentiert werden.
Thermosan®-Verfahren: Verfolgen der Temperaturverläufe mittels Wärmebildkamera (Infrarotkamera)
Nach der Heißluft-Behandlung waren keinerlei Hausbock-Nagegeräusche mehr wahrnehmbar. Die gesamte Bekämpfungsmaßnahme war in 5 Tagen abgeschlossen.
Beschränkung des Verbreitungsgebietes unserer Internetwerbung - Rechtlicher Hinweis an Adressaten dieser Webseite aus dem Markt der Europäischen Union:
Die auf dieser Webseite und/oder verlinkten Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (nicht Vorratsschutz!) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) sind beschränkt auf Länder außerhalb des Marktes der Europäischen Union. Adressaten unserer Werbung aus dem Markt der Europäischen Union werden von uns mit den auf diesen Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (ausgenommen Vorratsschutz) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) nicht beliefert/versorgt. Innerhalb des Marktes der Europäischen Union dürfen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9) weder angeboten noch durchgeführt werden. Gleiches gilt für Kohlendioxid und Argon (Inertgase). Dies folgt aus der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zur Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, die für unser Unternehmen bindend ist.
Für unsere ausländischen Kunden außerhalb des Marktes der Europäischen Union (wie Schweiz, Kuwait, Singapur, Indien etc.) stehen diese Dienstleistungen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Von der oben genannten Einschränkung innerhalb des Marktes der Europäischen Union sind temporäre Lagerungen von Museumsgütern, Kirchen- und Kulturgut etc. in kontrollierten Atmosphären (Controlled Atmospheres) gegen negative Umwelteinflüsse (Klimaeinwirkungen, Korrosion, Physikalische Veränderungen) nicht betroffen.
Binker Materialschutz GmbH, April 2018 © 2018