Gesetzliche Grundlagen, Normen
Bekämpfende Holzschutzmaßnahmen gegen schädigende Bauholzpilze unterliegen in ihrer Anwendung einer Reihe von Vorschriften. |
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Gefahrstoffverordnung§ 15e Schädlingsbekämpfung, insbesondere Anhang V Nr. 6, regelt die Anzeigepflicht, die Sachkunde für die Ausführung und die Dokumentation |
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Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGSTRGS 523: Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen (Sachkunde, UVV und Ausführung) |
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Warum Holzschutz ?Holz ist einer der ältesten Baustoffe der Menschheit und hat sich über Jahrhunderte im Innen- und Außenbau bewährt. Neben all seinen Vorteilen kann Holz jedoch von Schädlingen befallen werden. Zu diesen Schädlingen zählen:
Holzschutz dient der Vermeidung von Schäden durch Pilze und Insekten, um die folgenden Ziele zu erreichen:
Ist eine Gefährdung des Holzes gegeben und reichen die beiden vorgenannten Möglichkeiten zum Holzschutz nicht aus, ist der Einsatz eines Holzschutzmittels ratsam, erforderlich oder für manche Bauteile (zB Brücken) auch vorgeschrieben. Wenn der Holzbauteil keine tragende Funktion hat, die Gebrauchsdauer kurz ist und der Holzbauteil von geringem Wert ist, sollten Sie auch den Verzicht auf chemischen Holzschutz in Betracht ziehen. |
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DIN 68 800 "Holzschutz"Die Standardrichtlinien nach dem Stand der Technik sind die entsprechenden DIN Vorschriften mit ihren Ausführungsanweisungen und Anwendungsbestimmungen. Im Holzschutz ist es die DIN 68 800, insbesondere Teil 4 für den bekämfenden Holzschutz und Teil 3 für vorbeugende chemische Holzschutzmaßnahmen. In der neuen DIN 68 800 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen besteht, wenn eine Gefährdung durch Insekten oder Pilze vorliegt. Die Gefährdung wird entsprechend den fünf Gefährdungsklassen 0, 1, 2, 3 und 4 eingeordnet. |
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Was versteht man unter Gebrauchsklassen?Holzbauteile können verschieden stark gefährdet sein, je nach den Bedingungen am Einsatzort. Eine höhere Holzfeuchtigkeit begünstigt das Wachstum von Pilzen. Welche Gefährdungen des Holzes unter welchen äußeren Bedingungen zu erwarten sind, erfahren Sie aus der nachstehenden Tabelle der "Gebrauchsklassen". Dort finden Sie auch die im Normalfall erforderliche Wirksamkeit eines Holzschutzmittels für den Einsatz in der jeweiligen Gefährdungsklasse. |
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Gebrauchsklassen nach DIN 68800 |
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Bei welchem Holzeinsatz ist von welcher Holzgefährdungsklasse auszugehen? |
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Für Holz als tragendes Bauteil muß entweder ein konstruktiv baulicher Holzschutz oder ein chemischer Holzschutz vorliegen. |
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Baulicher HolzschutzDefinition: Der bauliche Holzschutz umfaßt alle vorbeugenden konstruktiven und bauphysikalischen Maßnahmen mit denen eine unzuträgliche Feuchteänderung der verwendeten Holzbauteile und Holzwerkstoffe - und die daraus resultierenden Schäden - verhindert werden sollen. Ziele: Vermeidung chemischer Schutzmaßnahmen. |
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Weitere Grundforderungen bei Befall von Schadorganismen:Wenn verbautes Holz oder Holzwerkstoffe von Pilzen befallen sind oder Lebendbefall durch holzzerstörende Insekten aufweisen und der Befall tragende und/oder aussteifende Bauteile gefährdet, müssen geeignete Maßnahmen zu deren Bekämpfung ergriffen werden. |
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Sach- und Fachkenntnis:Die Bekämpfungsmaßnahmen erfordern grundlegende Kenntnis und Erfahrungen. |
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Geprüfte Holzschutzmittel:Für tragende Holzbauteile fordert die Norm den Einsatz von Holzschutzmittel mit einem Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Dabei stellen die Bewertung von Wirksamkeit, gesundheitlicher Unbedenklichkeit und Umweltverträglichkeit eine Einheit dar. |