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AKTUELL:

Wir sind eine vom BfS zertifizierte Radon-Messstelle an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen sowie in Wasserwerken: Kontaktieren Sie uns bitte unter info@binker.de

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Radon in Sachsen: Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union fördern investive Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen in Bestandsbauten. Wir erstellen Ihnen ein  qualifiziertes und fundiertes Angebot für eine förderfähige Sanierung und helfen Ihnen bei der Antragseinreichung! Siehe hier: SAB-Förderung

Wichtiger Hinweis zu Sulfurylfluoird und Treibhausgasen: PDF downloaden

Begasung

Bei der Begasung werden zum Holz- und Vorratsschutz gasförmige Bekämpfungsmittel eingesetzt.

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Begast werden im Vorratsschutz Mühlen und leere Lagerräume und im Holzschutz überwiegend Bau- und Werkholz, Holzmöbel, hölzerne Kunstgegenstände, Dachstuhl-, Decken und Fachwerkkonstruktionen, ganze Wohnhäuser und insbesondere Kircheninnenräume und Museen. Einzelne gesackte Vorratsgüter oder Möbel und sonstige bewegliche Holzteile können auch in unserer ortsfesten Begasungskammer bzw. in mobilen Folienblasen (Bubbles) und Containern begast werden.

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Man unterscheidet bei den Begasungsmitteln Giftgase (giftige oder sehr giftige Gase) und ungiftige, erstickend wirkende Gase (Inertgase). Diese Begasungsmittel dringen wie der für die Schädlinge lebensnotwendige Luftsauerstoff schnell ins Holz ein und töten bei entsprechender Dosierung (= Konzentration x Einwirkzeit) alle Lebensstadien ab, also Eier, Larven, Puppen und Käfer.

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Bei den Giftgasen erfolgt die Abtötung der Schädlinge überwiegend durch Zerstörung lebensnotwendiger Enzyme und Zellstrukturen, während bei den Inertgasen hauptsächlich eine Erstickung der Schädlinge durch Sauerstoffentzug im Vordergrund steht.

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Die wichtigsten Vertreter der giftigen Begasungsmittel sind Vikane/Profume (Sulfuryldifluorid=SO2F2), Phosphorwasserstoff (PH3) und Cyanwasserstoff (HCN). Bei den Inertgasen sind es Stickstoff (N2), Argon (Ar) und Kohlendioxid (CO2) oder Gemische hieraus.

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Informieren Sie sich auf unseren Internetseiten über Einzelheiten hierzu!

Hinweis für Betreiber von Stickstoffkammern innerhalb der EU in Verbindung mit z.B. N2-Generatoren:
Unsere Stickstoffkammern sind labortechnische Anlagen zur temporären sauerstofffreien bzw. sauerstoffarmen Lagerung von Museumsgegenständen gegen negative Umwelteinflüsse (Korrosion, schädliches Klima). Vorteilhafter Nebeneffekt: Bei Lagerung der Museumsgegenstände über einen Zeitraum von ca. 4-12 Wochen sterben unvermeidbar auch verschiedene Organismen (wie z.B. Museumschädlinge: Teppichkäfer, Nagekäfer, Termiten, Kleidermotten) in oder an den Museumsgegenständen ab.

 

Beschränkung des Verbreitungsgebietes unserer Internetwerbung - Rechtlicher Hinweis an Adressaten dieser Webseite aus dem Markt der Europäischen Union:

Die auf dieser Webseite und/oder verlinkten Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (nicht Vorratsschutz!) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) sind beschränkt auf Länder außerhalb des Marktes der Europäischen Union. Adressaten unserer Werbung aus dem Markt der Europäischen Union werden von uns mit den auf diesen Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (ausgenommen Vorratsschutz) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) nicht beliefert/versorgt. Innerhalb des Marktes der Europäischen Union dürfen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9) weder angeboten noch durchgeführt werden. Gleiches gilt für Kohlendioxid und Argon (Inertgase). Dies folgt aus der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zur Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, die für unser Unternehmen bindend ist.
Für unsere ausländischen Kunden außerhalb des Marktes der Europäischen Union (wie Schweiz, Kuwait, Singapur, Indien etc.) stehen diese Dienstleistungen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Von der oben genannten Einschränkung innerhalb des Marktes der Europäischen Union sind temporäre Lagerungen von Museumsgütern, Kirchen- und Kulturgut etc. in kontrollierten Atmosphären (Controlled Atmospheres) gegen negative Umwelteinflüsse (Klimaeinwirkungen, Korrosion, Physikalische Veränderungen) nicht betroffen.
Binker Materialschutz GmbH, April 2018 © 2018

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