Holzschutzmittel: PCP und Lindan
In den 1960- und 1970 er Jahren haben aus heutiger Sicht zu unkritische und überzogene DIN-Forderungen nach chemischem Holzschutz zum Eintrag großer Mengen hochgiftiger Holzschutzmittel vor allem in Dachstuhlhölzer von Privathäusern und öffentlichen Gebäuden geführt. Ende der 1970 er Jahre gerieten giftige Holzschutzmittel-Wirkstoffe, wie DDT, PCP (Pentachlorphenol) und Lindan wegen verursachender, schwerer Gesundheitsschäden bei Bewohnern in die Schlagzeilen der Medien. Man sprach sogar vom Holzschutzmittelskandal.
Foto: Massive Schadstoff-Belastung: DDT-Kristalle (Hylotox 59) auf der Dachstuhlkonstruktion
Foto: PCP-Sanierung bzw. Dekontamination
Die in großen Mengen im meist öligen Holzschutzmittel in Innenräumen eingebrachten Gifte PCP/Lindan (bis zu 5% im anwendungsfertigen Holzschutzmittel) belasten noch heute, jetzt nach Jahrzehnten, die Raumluft und damit die Bewohner und Nutzer der Immobilien. Diese „Wohngifte" werden heute teilweise für Krebserkrankungen sowie schwere Nerven- und Organschäden verantwortlich gemacht.
Das 'Holzschutzmittelsyndrom' nach jahrelanger PCP-Exposition in Wohn- und Aufenthaltsräumen äußert sich durch chronische Ermüdung und Erschöpfung. Weitere typische Symptome einer gravierenden 'Holzschutzmittelbelastung' sind:
Häufige Kopfschmerzen, Zerschlagenheit, schnelle Ermüdbarkeit Haut-/ Schleimhautreizung, Schwitzen, Neuralgie, Muskelschmerzen, Gleichgewichtsstörungen, Konzentrationsschwäche, Reizbarkeit, Lymphozytose, Leberfunktionsstörungen, Arrhythmien, Tonsillenrötung, Gliederschmerzen, Gewichtsabnahme, Depression, Haarausfall, unklare Temperaturerhöhung, Akne.
In der BRD wurden überwiegend PCP (Pentachlorphenol) und Lindan, in der DDR meist DDT oder DDT und Lindan/PCP eingesetzt und verwendet.
Handelsname | Pestizider Wirkstoff |
Hylotox 59 | DDT, Lindan |
Hylotox S | Pentachlorphenolnatrium |
Hylotox I | PCP, DDT |
Hylotox IP | PCP, DDT |
Hylotox IP braun | PCP, DDT |
Xylamon BV | PCP |
Xyladecor | PCP |
Tabelle: Handelsnamen und Wirkstoff
Foto: Dachraumabschottung
Werden beispielsweise in einem PCP-belasteten Dachraum einer Kirche Zimmerer- oder Ausbesserungsarbeiten notwendig, so muss vorher der gesamte auf den Balken und Konstruktionshölzern abgelagerte PCP-kontaminierte Staub zum Schutze der Handwerker vorher mit Spezialstaubsaugern abgesaugt werden.
Genau diese Leistung bieten wir Ihnen an!
Bei den Sanierungsarbeiten sind Maßnahmen zu ergreifen, die möglichst staubfrei oder staubarm erfolgen, um eine weitere Kontamination unbelasteter Bereiche oder Dritter unbedingt zu vermeiden. Eine Sanierung Holzschutzmittel-belasteter Dachräume kann auf verschiedene Weisen durch uns je nach Einzelfall und Nutzung erfolgen:
- Schadstoff-überwachter Ausbau belasteter Hölzer
- Beschichtung und Absperrung der Holzoberflächen mit Lacken
- Bekleidung der Holzoberflächen gegen Staubkontamination und Ausdünstung
- Mechanische Bearbeitung/Maßnahmen (Abhobeln, Trockeneisreinigung, Abwaschen, Belüften)
Falls unklar ist, ob eine Kontamination Ihres Dachstuhls vorliegt, können wir Bohrkernproben ziehen und im Labor analysieren.
Hier einige Grenz- und Richtwerte für Lindan:
Belastung mit PCP | Belastung mit Lindan | Bewertung |
bis 30 mg/kg | bis 5 mg/kg | gering belastet |
30 – 200 mg/kg | 5 – 30 mg/kg | deutliche Belastung |
200 – 1.000 mg/kg | 30 – 100 mg/kg | hohe Belastung |
über 1.000 mg/kg | über 100 mg/kg | sehr hohe Belastung |
nach: Bremer Umweltinstitut, Broschüre „Holzschutzmittel in Dachgeschossen".
Material | Lindangehalt | Bemerkung |
Holz | bis 2 mg/kg | unbehandelte Hölzer |
Holz | ab ca. 100 bis einige 1000 mg/kg | HSM (PCP/Lindan)-belastete Hölzer |
Hausstaub | bis 2 mg/kg | Lindan-unbelastete Wohnung |
(Feinstaub) | 2 bis 4 mg/kg | Belastung leicht erhöht, Lindan-Anwendung wahrscheinlich, aber nicht eindeutig |
(Feinstaub) | über 4 mg/kg | zurückliegende Verwendung von Lindan eindeutig |
Innenraumluft | bis 0,1μg/m³ | zurückliegende Verwendung von Lindan unwahrscheinlich |
Innenraumluft | über 0,1 μg/m³ | zurückliegende Verwendung von Lindan wahrscheinlich |
Innenraumluft | über 1 μg/m³ | Überschreitung des "Interventionswertes" des Bundesgesundheitsamtes |
Tabelle: Referenz- /Richtwerte für Lindan (nach: Mohr, 1994)
Nach Bewertung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) jetzt BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) kann bei Einhaltung eines Raumluftwertes von 1μg Lindan pro m³ Luft eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Raumluftwerte von 1 μg Lindan pro m³ Luft und darüber werden nur erreicht, wenn auch die PCP-Belastungen deutlich über 1 μg/m³ liegen.
Für Lindan gelten folgende Richtwerte:
Wert | festgelegt/empfohlen von | Konzentration |
MAK-Wert (maximale Arbeitsplatz Konzentration) BAT-Wert | Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG | 0,5 mg/m³ |
(Biologische Arbeitsstoff Toleranz-Werte) | Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG | 0,02 mg/l im Blut |
(Biologische Arbeitsstoff Toleranz-Werte) | Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG | 0,025 mg/l im Plasma/Serum |
ADI-Wert (acceptable daily intake) | Weltgesundheitsorganisation (WHO, 1989) | 0,008 mg/kg Körpergewicht |
DTA-Wert (duldbare tägliche Aufnahme) | Bundesgesundheitsamt (BGA, 1992) | 0,005 mg/kg Körpergewicht |
Richtwert in der Innenraumluft | WHO und BGA (1989) | 0,001 mg/m³ |
Tabelle: Richtwerte für Lindan
Hier einige Grenz- und Richtwerte für PCP:
Chemikaliengesetz/ Gefahrstoffverordnung/ Chemikalien-Verbotsverordnung:
1989 wurden Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von PCP verboten. Die Chemikalien-Verbotsverordnung aus 1993 verbietet Zubereitungen mit einem Gehalt von mehr als 0,01% (= 100 ppm) PCP und damit behandelte Teile mit einem Gehalt an PCP von mehr als 5mg/kg (= 5ppm). Ausgenommen sind Holzbestandteile von Gebäuden und Möbeln sowie Textilien, die vor dem 23. Dezember 1989 behandelt wurden. Der Umgang mit PCP-haltigen Zubereitungen und behandelten Materialien zur ordnungsgemäßen Entsorgung ist notwendig und arbeitsschutzrechtlich geregelt.
Raumluft:
Werte über 100ng/m3 lassen mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Verwendung von Holzschutzmitteln schließen.
In belasteten Räumen wurden kurz nach Anwendung Werte von durchschnittlich 5000ng/m3 gefunden.
In unbelasteten Räumen liegen die Werte deutlich unter 100ng/m3. Bei Überschreiten dieses Wertes kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden.
Auf Grund der kanzerogenen Eigenschaften von PCP können keine als unbedenklich geltenden Grenzwerte festgelegt werden.
Aus Vorsorgeprinzip sollte eine erkennbare zusätzliche Belastung mit PCP so weit wie möglich vermindert werden. Je länger die Einwirkzeit ist, desto wahrscheinlicher zeigen auch geringe Konzentrationen Wirkung.
Holz:
Von der IHG (Interessen-Gemeinschaft der Holzschutzmittel-Geschädigten) werden folgende Werte angegeben:
Unbehandeltes Holz bis 1,0mg/kg
Behandeltes Holz: ab 10 mg/kg.
Sanierungsempfehlung spätestens ab 100 mg/kg Holz.
Bei belastetem Material handelt es sich um Sondermüll
Da PCP langsam ausgast, ist bei behandeltem Material in der Wohnung mit einer dauernden, zusätzlichen Aufnahme auszugehen. Im Körper reichert es sich an (Leber > Gehirn > Niere > Fettgewebe), wird aber auch v. a. über den Harnweg, ausgeschieden.
Aus bisherigen Informationen und Kenntnissen ist bei einem längeren Aufenthalt in Räumen, in denen großflächig mit PCP behandeltes Holz verwendet wird, mit einer 'Holzschutzmittelvergiftung' zu rechnen. Aufnahme in den Körper ist durch die Haut, Schleimhäute und die Atemwege möglich.
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne zur Schadstoffsanierung!
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Quellen: Wissenschaftsladen Tübingen/ Wikipedia