Künstliche Mineralfasern (KMF)
Wir bauen für Sie KMF aus Ihren Gebäuden aus und entsorgen die KMF fachgerecht!
Foto: Ausbau von KMF (hier: alter Wärmedämmung)
Was sind KMF?
KMF ist eine Sammelbezeichnung für aus mineralischen Silikatschmelzen hergestellte glasig amorphe Filamente unterschiedlicher Länge und Durchmesser: üblicherweise kennt man sie unter den Begriffen „Wärmedämmung" oder „Glaswolle" oder „Mineralwolle".
Die KMF besitzen aus bautechnischer Sicht günstige Eigenschaften hinsichtlich der thermischen bzw. biologischen Stabilität und der Unbrennbarkeit. Darüber hinaus zeichnen sie sich durch sehr gute Wärme- und Schalldämmeigenschaften aus.
Mineralwollen bestehen aus Glas- oder Steinwolle. Sie werden meist aus Glasrohstoffen, Altglas oder Steinen im Schmelzverfahren hergestellt. Mineralwollen werden während der Produktion bis zu 10% mit Bindemitteln und sog. Schmälzmitteln (Öle) versehen. D.h. bei der Produktion von Dämmfilzen werden die Fasern mit Bindemitteln, meist Kunstharzen (hergestellt aus Phenol,Harnstoff und Formaldehyd) verklebt. Sie gewährleisten eine dauerhafte Wasserabweisung, binden die Fasern besser in den Mattenverband ein und sorgen für eine bessere Griffigkeit. Zur besseren Wasserabweisung und zur Erhöhung der Griffigkeit sowie zur Staubverminderung kommen dann noch meist Mineral- oder Silikonöle zum Einsatz. Zum Schluss werden die Dämmfilze ggfs. noch mit Aluminiumfolien oder Vliesen aus Textilglasfasern verstärkt.
Vorteilhaft aus gesundheitlicher Sicht gegenüber den Asbestfasern ist, dass bei den KMF keine Längsspaltung der Fasern auftritt. Es können aber auch bei den KMF erhebliche Anteile lungengängiger Fasern im Ø-Bereich <1mm vorhanden sein. Die in den Dämmstoffen enthaltenen Glas- und Steinwollefasern haben überwiegend eine mittlere Länge von einigen Zentimetern und einen mittleren Durchmesser von 3 – 5 Mikrometer.
Aber: KMF-Fasern können über den Atemtrakt bzw. Atemwege in den menschlichen Körper gelangen und besitzen ein krebserzeugendes Potential. Reizungen der Haut, der Augen und der Atemwege sind möglich.
Erkenntnisse über kanzerogene Wirkungen liegen im Wesentlichen aus Tier- und Zellversuchen vor. Relevant für eine kanzerogene Wirkung sind –wie beim Asbest- Fasern mit ≤ 3 mm Durchmesser und Längen von ≥ 5 mm. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist eine krebserzeugende Wirkung beim Menschen wahrscheinlich.
Bei der Materialverarbeitung (z.B. Verlegen oder Schneiden) lösen sich Fasern ab, die akut zu Irritationen von Haut, Augen und Schleimhäuten oder auch zu allergischen Reaktionen (Bindemittel!) führen können. Dies ist insbesondere bei KMF der älteren Generation (Produktion vor 1995) zu beobachten.
Einstufung
Für die Einstufung der Gefährlichkeit von künstlichen Mineralfasern, KMF, die lungengängige WHO-Fasern enthalten (Glaswolle, Steinwolle, Basaltwolle, etc.) beim Umgang, wurde in TRGS 905 der Kanzerogenitätsindex [KI] festgelegt. Der KI wird nach der stofflichen Zusammensetzung der zu bewertenden Mineralfasern ermittelt.
Glasige Mineralfasern werden nach dem KI entsprechend der Gefahrstoffverordnung (Anhang I, Punkt 1.4.2.1) wie folgt eingeteilt, wenn sie in ihren Abmessungen der WHO - Faser - Definition: (Länge > 5µm, Durchmesser < 3 µm, Verhältnis Länge : Durchmesser > 3 : 1) entsprechen:
- Glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI <= 30 werden in Kategorie 2 (krebserzeugend) eingestuft.
- Glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI > 30 und KI < 40 werden in Kategorie 3 (mögliche krebserzeugende Wirkung) eingestuft.
- Für glasige WHO-Fasern erfolgt keine Einstufung als krebserzeugend, wenn deren Kanzerogenitätsindex KI >= 40 beträgt.
Mineralwolle
Unter der Sammelbezeichnung Mineralwolle werden Dämmstoffe aus künstlich hergestellten Stein- oder Glaswollen zusammengefasst. Mineralwolle besteht aus Künstlichen Mineralfasern, die aus ungerichteten, glasigen Silikat-Fasern mit einem Massengehalt von über 18 Prozent an Oxiden von Natrium, Kalium, Kalzium, Magnesium und Barium bestehen.
1. Alte Mineralwollen
Alte Mineralwollen sind biopersistente künstliche Mineralfasern nach Anhang IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung. Nach der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdendere Stoffe" sind die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten.
Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22 Gefahrstoffverordnung. Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle im Sinne dieser TRGS handelt.
Foto: Alte Alu-kaschierte Wärmedämmung in einem Kirchendachboden
2. Neue Mineralwollen
Die etwa seit 1996 hergestellten Mineralwollen aus künstlichen Mineralfasern, die die Freizeichnungskriterien des Anhangs IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung erfüllen, bezeichnet man als neue Mineralwollen.
Entsorgung
Aufgrund des geringen Heizwerts scheidet die thermische Verwertung von KMF aus. Andere Verwertungsverfahren (nach dem Mahlen Verwertung als Zuschlagsstoff in der Zementherstellung) sind derzeit noch in der Entwicklung. Die Beseitigung des Materials erfolgt wegen der Gehalte an Kohlenwasserstoffen auf einer Deponie der Klasse I und II (bisher „Hausmülldeponie").
Arbeitsschutz
Wichtig sind vor allem Maßnahmen zur Staubvermeidung. Bei der Entfernung von „alten" Mineralwolle-Dämmstoffen sind weitere Maßnahmen zu beachten. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 521 werden je nach Höhe der zu erwartenden Faserstaubkonzentration drei Expositionskategorien aufgelistet.
- Kategorie E1: keine oder eine sehr geringe Faserstaubkonzentration von unter 50.000 Fasern/m³
- Kategorie E2 Tätigkeiten, bei denen eine geringe bis mittlere Staubexposition von unter 50.000 – 250.000 Fasern/m³ zu erwarten ist
- Kategorie E3: Höhere Staubkonzentrationen über 250.000 Fasern/m³
Schutzmaßnahmen
Die Schutzmaßnahmen der Kategorie E1 entsprechen ungefähr denen, die beim Einbau der „neuen" Dämmstoffe gefordert werden.
Bei der Kategorie E2 müssen unter anderem bei Reinigungsarbeiten Industriestaubsauger der Staubklasse M verwendet werden. Es sind Atemschutzmasken, Schutzbrille und ein atmungsaktiver Schutzanzug zu tragen. Außerdem sind die Arbeitsbereiche abzugrenzen und zu kennzeichnen.
In der Kategorie E3 besteht darüber hinaus ein Beschäftigungsverbot für Jugendliche. Die persönliche Schutzkleidung muss getragen, gereinigt oder entsorgt werden.
Beispiel: Ausbau von KMF aus einer Dachgeschoßdecke
Aus einem öffentlichen Gebäude mit hoher Besucherfrequenz war KMF aus einer Dachgeschoßdecke auszubauen. Durch eine hermetische Schwarz-Weiß-Trennung mit Schleusentechnik und Unterdruckhaltung konnte ein Austreten von Fasern sicher in den sensiblen Besucherbereich verhindert werden. Zusätzlich wurde auf die KMF vor Ausbau ein Faserbindemittel aufgesprüht. Nach der Demontage und fachgerechten Verpackung konnten die künstlichen Mineralfasern ordnungsgemäß entsorgt werden. Der gesamte Dachraum wurde mit Spezialsaugern zum Entfernen von Restfasern abgesaugt.