Sachsen informiert kommunale Spitzenverbände über Radonvorsorgegebiete
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat am Freitag (15.10.) die kommunalen Spitzenverbände über die sächsischen Radonvorsorgebiete informiert. Damit bekommen die sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich auf die offizielle Ausweisung der Radonvorsorgebiete vorzubereiten.
Aufgrund des neuen Strahlenschutzgesetz des Bundes sind alle Bundesländer verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2020 sogenannte Radonvorsorgegebiete festzulegen, das heißt Gebiete, in denen aufgrund der geologischen Situation erhöhte Radonkonzentrationen vorkommen. In diesen Gebieten sind ab dem 1. Januar 2021 an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Radonmessungen durchzuführen. Je nach Höhe der Überschreitung des Referenzwertes müssen organisatorische, lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Radonkonzentration dauerhaft unter den Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter Innenraumluft zu senken.
Betroffen sind insbesondere Gemeinden im Erzgebirgskreis, im Vogtlandkreis, im Landkreis Mittelsachsen und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig werden nicht als Radongebiete festgelegt.