Radon in Niedersachsen
RADON in NIEDERSACHSEN
Im niedersächsischen Harz wurden Braunlage, Clausthal-Zellerfeld und Goslar-Stadt als „Radon-Vorsorgegebiete“ für das gesundheitsschädigende Edelgas Radon ausgewiesen. In diesen Gebieten ist sehr wahrscheinlich, dass der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel an Arbeitsplätzen (und Wohnhäusern/ Aufenthaltsräumen) überschritten wird.
Radon ist als geruchsloses Gas schwer zu erkennen und kann nur durch Messungen aufgespürt werden. In den ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten müssen Arbeitgeber in Innenräumen regelmäßige Radon-Aktivitätskonzentrations-Messungen vornehmen und bei der überwachenden, zuständigen Behörde vorlegen Radon - gesetzliche Regelungen | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de) . Das geruchs- und geschmackneutrale Radon kommt als mobiles Edelgas natürlicherweise im Boden vor. Von dort gelangt es durch undichte Stellen und Leckagen ins Innere von Gebäuden. In nahezu allen Konzentrationen kann es die Lunge schädigen. Es ist hinter Rauchen der zweitstärkste Auslöser für meist tödlichen Lungenkrebs. Neben regelmäßigem Lüften senken bauliche Maßnahmen zur Gebäudeabdichtung das Risiko oder als Ultima-Ratio mittels unserer Radonturbinen-Technik.
Weitere Infos: Siehe www.radon-schutz.eu
Für weitere Fragen und intensive Beratung zum Thema Radon betreibt Niedersachsen eine eigens ins Leben gerufene Radonberatungsstelle beim NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de/radon/radon-in-niedersachsen-172734.html ). Diese dient als Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Zusätzlich können Informationen über die Internetseite des BfS (www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/radon ) abgerufen werden. Auf Grundlage von Messwerte aus den Ländern hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine Prognosekarte für die Verteilung des Radonpotentials erstellt, die Gebiete identifizieren soll, in denen ein erhöhter Anteil an Überschreitungen des Referenzwertes in Innenräumen zu erwarten ist (www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/boden.html ).
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz eine Empfehlung zur Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten erstellen lassen. In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wurden hierfür die vorhandene Geologie, die vorliegenden Messwerte zur Radonkonzentration im Boden, die Permeabilität des Bodens, Innenraummessungen und die Potentialkarte des BfS verwendet und bewertet. Der Bericht des NLWKN zur Ausweisung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 Strahlenschutzgesetz ist unter folgendem Link einsehbar: www.nlwkn.niedersachsen.de/radon .
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www.radon-schutz.eu