LKR Wunsiedel = Radonvorsorge-gebiet
Auszug Newsletter des bayerischen Landesamts für Umwelt vom 15.01.2021
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Newsletter Radon-Info
02/2021, Augsburg, 15. Januar 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir informieren Sie hiermit über die in Bayern erfolgte Festlegung von Radon-Vorsorgegebieten, die für zusätzliche gesetzliche Vorgaben an Arbeitsplätzen und beim Neubau gelten.
In Bayern wurde der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt. Die Festlegung erfolgt durch eine Allgemeinverfügung des StMUV und tritt am 11.02.2021 in Kraft.
Diese Festlegung gibt jedoch keine Auskunft über die tatsächliche Höhe der Radonkonzentration in Innenräumen. Denn in einem Radon-Vorsorgegebiet wird der Referenzwert nicht in jedem Gebäude überschritten. Und auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten sind erhöhte Radonkonzentrationen möglich. Daher gibt es ebenso deutschlandweite Regelungen für den Schutz vor Radon. Klarheit schafft in jedem Fall nur eine Messung.
Nähere Informationen zu den Pflichten beim Radonschutz und den Radon-Vorsorgegebieten finden Sie auf unserer Internetseite.
Das Bay. Landesamt für Umweltschutz hat uns mit diesem Newsletter informiert:
Sie leben oder arbeiten im LKR Wunsiedel?
Sie sind Arbeitgeber im LKR Wunsiedel?
Sie wollen eine Messung am Arbeitsplatz? In Ihrer Wohnung? Sie möchten eine Radonsanierung?
www.radon-schutz.eu
Oder
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!