Imprägnierungen von Dachstühlen gegen Holzschädlinge
Bekämpfender Holzschutz am Dachstuhl der St. Laurentiuskirche in Rottach-Egern am Tegernsee beendet die Fraßtätigkeit von Gewöhnlichem Nagekäfer und Trotzkopf.
Das Dachstuhlkonstruktionsholz der Pfarrkirche St. Laurentiuskirche in Rottach-Egern am Tegernsee im sogen. Malerwinkel war von Holzschädlingen, wie Gewöhnlichem Nagekäfer (Anobium puctatum) und Trotzkopf (Hadrobregmus pertinax) sowie von verschiedenen Bauholzpilzen stark befallen. Der Befall wurde von Binker Materialschutz über Jahre hinweg verfolgt und dokumentiert. Nunmehr konnte endlich "Tabula rasa" gemacht und der Insekten-Befall durch eine Dachstuhl-Imprägnierung von Binker Materialschutz beseitigt werden. Die Beauftragung erfolgte durch die Kath. Kirchenstiftung St. Laurentius, vertreten durch Herrn Kajetan Liedschreiber.
Nach DIN 68.800 Teil 4 ist die Bekämpfung eines Pilzbefalls oder eines Lebendbefalls durch holzzerstörende Insekten vorgeschrieben, wenn tragende und/oder aussteifende Bauteile von diesen holzzerstörenden Schädlingen betroffen sind. Zuvor ist eine sorgfältige Prüfung der Notwendigkeit einer Bekämpfung vorzunehmen. Voraussetzung für Bekämpfungsmaßnahmen ist die eindeutige Feststellung der Aktivität, der Art der Schadorganismen und des Befallsumfanges durch qualifizierte Fachpersonen.
Im vorliegendem Fall erfolgte die genaue Befallseinschätzung durch mehrere Begehungen mit Herrn Professor Dr. Hans-Martin Illner, Hochschule Rosenheim, Fakultät für Holztechnik und Bau: http://www.fh-rosenheim.de/die-hochschule/fakultaeten-institute/fakultaet-fuer-holztechnik-und-bau/ansprechpartner/professoren/prof-dr-h-martin-illner/
Vor den Imprägnierungsarbeiten musste der über Jahrhunderte hinweg stark verschmutzte Dachstuhl noch entschuttet und feingereinigt werden: http://www.binker.eu/schadstoffe/entschuttung-und-beraeumung.html
Zu berücksichtigen war bei den Bekämpfungsarbeiten auch der Natur- und Artenschutz (z.B. Fledermausschutz: Fledermäuse dürfen durch Holzschutzarbeiten nicht gestört, gefährdet oder gar getötet werden: http://www.binker.eu/artenschutz/fledermaeuse-und-holzschutz-ein-problem.html ). Bei Schäden an tragenden und aussteifenden Holzbauteilen ist zu deren Prüfung der ausreichenden Standsicherheit und Tragfähigkeit ein beratender Ingenieur/ Statiker einzuschalten.