CONTAINER-FREIGABE: Gefahrstoffe und Gifte in Importcontainern
Importwaren aus organischen Materialien (Holz, Rattan, Baumwolle, Lebens- und Genussmittel) sowie Waren mit Holz-Transportsicherungen (Aussteifungen, Kisten, Paletten, Stauholz) werden häufig vor dem internationalen Transport zur Schädlingsbekämpfung begast.
Die Begasungsmittel (Methylbromid, Phosphorwasserstoff, Chlorpikrin, Cyanwasserstoff, Dicyan, Ethylenoxid, Sulfurylfluorid etc.) verflüchtigen sich aber nicht immer (vollständig) auf dem Transportweg.
Sie stellen deshalb während des Transportes bzw. beim Entladen eine immerwährende Gefahr dar. Nach bisherigen internationalen Studien sollen in jedem dritten importierten Container immer noch Begasungsmittelreste nachweisbar sein. Im Falle solcher Container oder Transporteinheiten sollten deshalb besondere Maßnahmen beachtet werden, nämlich dann wenn der Container zur Zollinspektion, Pflanzenschau-Inspektion oder zum Ausladen geöffnet werden muss.
Wir messen die Gaskonzentrationen in Import-Containern und geben sie nach Gaskonzentrationsmessungen ggfs. mit einem Freigabezertifikat zum Weitertransport oder zum Entladen frei! Hotline: 0049-9123-99820 |
Erkennungsmerkmale begaster Container:
- Kennzeichnung am Container mit IMDG-Code 9 „Fumigation“ (z.T. auch mit z.B. UN 3359 in Kombination)
- Bei nicht gekennzeichneten Containern: Ladungspapiere kontrollieren (erhöhtes Risiko bei Inhalt wie Holz,/Möbel, Rattan
- Textilien, Land- und forstwirtschaftliche Produkte usw. oder Holzverpackungen, Paletten, Stauholz und Herkunft aus Übersee /Asien)
- Abgeklebte Lüftungsschlitze an Containern
- Zerstörte Begasungs-/ Fumigation-Kennzeichnung
- Bewusstlose oder verunfallte Personen nach Öffnen / beim Entladen derartiger, verdächtiger Container
- Nur bei Phosphorwasserstoff in hohen Konzentrationen: meist unangenehmer, knoblauchartiger Geruch
Nachweis:
- Geruch nur bei Phosphorwasserstoff in hoher Konzentration -Gesundheitsgefahr
- Ex-Messgerät, da laut Studien Begasungsmittelkonzentrationen bis in den Explosionsbereich nachgewiesen wurden
- Prüfröhrchen z.B. für Methylbromid, Phosphorwasserstoff (inkl. gebildetes Diphosphin) und Sulfuryldifluorid sowie für unbekannte Gefahrenlage Simultantestset „Begasung plus“ weitere Prüfröhrchen (Formaldehyd, Ammoniak etc.)
- Ex-Messung vor Prüfröhrchenmessung (Austritt von Lösungsmittel, hohe Phosphinkonzentrationen etc.)
Maßnahmen:
Sicherheitsabstand
- Bei verdächtigen Containern ist für Personen ein Sicherheitsabstand von 10 m einzuhalten
Erkundung verdächtiger Container / Ladungen
- Mögliche Explosionsgefahr bei geschlossenen, begasten Containern
- Umgebung räumen
- Zündquellen vermeiden
- Bei konkretem Hinweis zunächst Prüfung der Luft des Innenraumes durch die geschlossene Tür der Transporteinheit mit Hilfe eines geeigneten Messsystems (z.B. Prüfröhrchenmessung mit einer Lanze/Sonde durch die Türdichtung oder andere Öffnungen.
- Bei positivem Messergebnis Befähigungsscheininhaber (nach Nr. 9.3 Abs. 13 der Technischen Regel Begasung TRGS 512) hinzu ziehen. Container ggf. bis zum Eintreffen wieder verschließen.
- Öffnen und Lüften des begasten bzw. verdächtigen Containers nur unter umluftunabhängigem Atemschutz (Filter ist nur für einige Begasungsmittel wirksam!)
- Bei verdächtigen Transporteinheiten Sichtprüfung des Inhaltes auf vorhandene Begasungsmittelreste wie z.B. Trägermaterial, Beutel oder Dosen, dann ggf. Durchführung einer Kontrollmessung
- Begasungsmittelreste können aus Verpackungen oder durch zu geringen Luftaustausch im hinteren Teil der Container noch lange nachgasen. Dies ist beim Ausräumen eines Containers und für die ausgeräumten Waren / Verpackungen zu beachten (für ausreichende Belüftung sorgen).
- Sicherheitsabstand von 10m zunächst auch um potentiell begaste und entladene Ladungsinhalte
- Freigabe begaster Transporteinheiten nur durch sachkundige Personen bzw. Befähigungsscheininhaber
- Neben der Begasungsmittelgefahr beachten: Holzkisten, Holzpaletten oder Stauholz können stark „verpilzt“ sein, so dass in gesundheitsgefährlicher Menge Pilzsporen und Mykotoxine freigesetzt werden können. Eine Inhalation ist insbesondere beim Entladen zu vermeiden (mindestens FFP3-Atemschutz)
Folgemaßnahmen:
- Verdächtige Ladungen / Inhalte ausreichend lange belüften (kann tagelang „Ausgasen“)
- Nur ein Befähigungsscheininhaber erteilt Freigabe
Freigabe:
Nach Unterschreiten der Nachweisgrenzen der Begasungsmittel kann die Freigabe durch einen Befähigungsscheininhaber erteilt werden.
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Literaturhinweise:
- Merkblätter M58 „Begasung von Containern und Fahrzeugen“, M59 „Freigabe begaster Container und Fahrzeuge“ sowie M60 Erste Hilfe, Stand Juni 2007, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Amt für Arbeitsschutz, Hamburg; http://www.arbeitsschutz.hamburg.de .
- Informationsschrift „Gesundheitsgefährdung beim Öffnen begaster Container“, Stand Januar 2007, Bezirksregierung Detmold, http://www.brdt.nrw.de
- Workshop über Gesundheitsgefährdung durch Begasungsmittel 2004 bis 2006 im Ordinariat und Zentralinstitut für Arbeitsmedizin am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf/ Hamburg Port Health Center, Einzelbeiträge u.a. zur neuen TRGS 512 Begasungen und zum Umgang mit Importcontainern unter http://www.uke.uni-hamburg.de/institute/arbeitsmedizin
- Cimolino (Hrsg.): Einsatzleiterhandbuch Feuerwehr; Ecomed Sicherheit , Landsberg/Lech Stand 2004
- Messung von Begasungsmitteln in Containern, Messstrategie, Dräger Safety AG & Co. KgaA, http://www.draeger.com/ST/internet/DE/de/Branchen/Shipping/SpecialApp/Container/sp_sp_begasungsmittel.jsp
- Transport-Informations-System (TIS) der Transportversicherer im GDV: Hinweise zur Behandlung von Transportholz: http://www.tis-gdv.de/tis/verpack/holz/export/export.htm
- Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAUA zur TRGS 512 Begasungen: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-512.html__nnn=true
- Handbuch „Don`t get caught by surprise“ mit Hinweisen und Erfahrungen zum sicheren Öffnen und Umgang mit begasten Containern von tgav in englischer Sprache; http://www.tgav.info/handbook/whatisit.aspx