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AKTUELL:

Wir sind eine vom BfS zertifizierte Radon-Messstelle an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen sowie in Wasserwerken: Kontaktieren Sie uns bitte unter info@binker.de

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Radon in Sachsen: Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union fördern investive Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen in Bestandsbauten. Wir erstellen Ihnen ein  qualifiziertes und fundiertes Angebot für eine förderfähige Sanierung und helfen Ihnen bei der Antragseinreichung! Siehe hier: SAB-Förderung

Stickstoffkammer

Stickstoffbegasungsanlage zur Behandlung von Objekten mit Ungezieferbefall bestehend aus stationärer Kammer, Stickstofferzeuger, Klimamodul sowie Mess- und Regeleinheit.

Eigenschaften:

  • absolut giftfreie Bekämpfung mit Stickstoff
  • vollautomatische und leicht bedienbare Begasungskammer
  • mikroprozessorgesteuerte Klimaregelung
  • flaschenunabhängige Stickstoffversorgung, da Stickstofferzeugung direkt vor Ort
  • alle Anschlüsse sind steckbar, so dass auch eine dezentrale Begasung von Großobjekten in einem gasdichten Container, Folienzelt, Bubble o.ä. möglich ist!
  • mögliche Nutzung als klimatisierter Quarantäneraum

 

N2Kammer

Hinweis für Betreiber von Stickstoffkammern innerhalb der EU in Verbindung mit z.B. N2-Generatoren:
Unsere Stickstoffkammern sind labortechnische Anlagen zur temporären sauerstofffreien bzw. sauerstoffarmen Lagerung von Museumsgegenständen gegen negative Umwelteinflüsse (Korrosion, schädliches Klima). Vorteilhafter Nebeneffekt: Bei Lagerung der Museumsgegenstände über einen Zeitraum von ca. 4-12 Wochen sterben unvermeidbar auch verschiedene Organismen (wie z.B. Museumschädlinge: Teppichkäfer, Nagekäfer, Termiten, Kleidermotten) in oder an den Museumsgegenständen ab.

 

Beschränkung des Verbreitungsgebietes unserer Internetwerbung - Rechtlicher Hinweis an Adressaten dieser Webseite aus dem Markt der Europäischen Union:

Die auf dieser Webseite und/oder verlinkten Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (nicht Vorratsschutz!) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) sind beschränkt auf Länder außerhalb des Marktes der Europäischen Union. Adressaten unserer Werbung aus dem Markt der Europäischen Union werden von uns mit den auf diesen Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (ausgenommen Vorratsschutz) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) nicht beliefert/versorgt. Innerhalb des Marktes der Europäischen Union dürfen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9) weder angeboten noch durchgeführt werden. Gleiches gilt für Kohlendioxid und Argon (Inertgase). Dies folgt aus der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zur Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, die für unser Unternehmen bindend ist.
Für unsere ausländischen Kunden außerhalb des Marktes der Europäischen Union (wie Schweiz, Kuwait, Singapur, Indien etc.) stehen diese Dienstleistungen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Von der oben genannten Einschränkung innerhalb des Marktes der Europäischen Union sind temporäre Lagerungen von Museumsgütern, Kirchen- und Kulturgut etc. in kontrollierten Atmosphären (Controlled Atmospheres) gegen negative Umwelteinflüsse (Klimaeinwirkungen, Korrosion, Physikalische Veränderungen) nicht betroffen.
Binker Materialschutz GmbH, April 2018 © 2018

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