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Wir sind eine vom BfS zertifizierte Radon-Messstelle an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen sowie in Wasserwerken: Kontaktieren Sie uns bitte unter info@binker.de

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Radon in Sachsen: Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union fördern investive Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen in Bestandsbauten. Wir erstellen Ihnen ein  qualifiziertes und fundiertes Angebot für eine förderfähige Sanierung und helfen Ihnen bei der Antragseinreichung! Siehe hier: SAB-Förderung

Fledermausschutz und Begasungen

Bei den meisten in Kirchen durchzuführenden Begasungen gegen den Gewöhnlichen Nagekäfer wird nur der untere Kirchenraum und nicht das Dach und nicht der Turm begast. Eine Ausnahme bildet die eher selten durchzuführende „Zeltbegasung von Gebäuden".

Wird nur der untere Kirchenraum (ohne Dach) begast, stellt man fest, dass nur wenig Begasungsmittel durch die Kirchendecke in den Dachstuhl dringt. Die dort lebenden Fledermäuse werden dadurch nicht gefährdet, da die Dachstühle und Türme durch die vielen Undichtigkeiten (=Ziegelreihen, Fenster-und Schallöffnungen, Fledermaus-Zuflugsöffnungen, Dachtraufen-Belüftungen etc.) gut durchlüftet sind. Dadurch können sich keine für die Fledermäuse gefährlichen Begasungsmittelkonzentrationen im Dachraum in der Regel aufbauen. Man möchte jedoch jegliche Gefährdungen der Fledermäuse vermeiden.

Fledermaeuse
Foto: Wir unternehmen alles, um sie zu schützen: Die Fledermäuse!

Eigentlich wäre es „einfach", die Begasung des Kircheninnenraums in die kalten Wintermonate zu verschieben, in denen in den Kirchendachstühlen keine Fledermäuse leben: also November bis März. Man bräuchte sich dann keine Sorgen während einer Kirchenbegasung um die unter Naturschutz stehenden Fledertiere machen, denn diese sind ja dann meist in Karsthöhlen zur Überwinterung ausgeflogen.

Doch: Die Gewöhnlichen Nagekäfer sind wie die anderen schädlichen Insekten, wie Hausbock, Trotzkopf etc., wechselwarme Tiere. D.h. bei niedrigen Temperaturen atmen sie kaum und man kann sie deshalb auch nicht mit Begasungsmitteln abtöten (zumindest nicht mit den üblichen behördlich erlaubten Dosierungen der Gase). Es entsteht ein Konflikt: „Die Fledermäuse sind wegen Kälte weg" und „ die Schädlinge sollen in der Kälte abgetötet werden". Beides geht aber nicht. Da pro Jahr ca. 200 bis 300 Kirchen zum Kulturguterhalt begast werden müssen, können diese vielen Kirchen nicht alle nur im Oktober oder April begast werden, wenn die Kirchentemperaturen gerade noch ausreichend hoch sind, um eine wirksame Begasung auszuführen. Es müssen deshalb die meisten Kircheninnenräume (ohne die Dachstühle) im Frühjahr und Sommer begast werden, also wenn in den Dachstühlen die Fledermäuse zurück sind. Um den Interessenskonflikt mit den Fledermäusen zu lösen, werden von uns in den nicht-begasten Dachräumen während der darunter stattfindenden Kircheninnenraumbegasung spezielle Absauganlagen mit leisem Motor und großer Förderleistung stets in Absprache mit den Naturschutzbehörden betrieben (Jede vorgesehene Begasung wird von uns rechtzeitig an die unten genannten Kontaktadressen gemeldet). Die Dachräume werden so für die Fledermäuse ausreichend belüftet, so dass sie keinen Schaden nehmen und die Begasung im Kircheninnenraum kann dennoch stattfinden – also im Frühjahr und Sommer.

Von uns werden jedoch die wenigen möglichen Begasungstermine im Oktober und April nur für die Kirchen reserviert, die im Sommer sehr große Fledermauskolonien im Dachstuhl beherbergen, für die man keinerlei Risiko eingehen möchte. Die Kirchen mit geringeren Fledermauspopulationen im Dachraum können mit der oben genannten Belüftungstechnik dann in den Frühjahrs- und Sommermonaten begast werden.

Diese Vorgehensweise hat sich seit Jahrzehnten in Bayern und Baden Württemberg bewährt und kann auf andere Bundesländer übertragen werden. Wir bedanken uns hier ausdrücklich bei allen regional-ehrenamtlich tätigen und hauptamtlichen Fledermausbetreuern, die uns all die Jahre mit ihrem Wissen und Engagement unterstützt haben! Vielen Dank!

Auskünfte über den so wichtigen Fledermausschutz geben gerne die Koordinations-/Naturschutzstellen, mit denen wir seit Jahrzehnten eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten:

Bayern
Koordinationsstelle für Fledermausschutz Nordbayern, Matthias Hammer, Institut für Zoologie II, Staudtstr. 5, 91058 Erlangen,
Tel. 0 91 31 / 8 52 87 88, Fax: 8 52 80 60, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Südbayern, Dr. Andreas Zahn, Herrmann-Löns-Straße 4, 84478 Waldkraiburg,
Tel. 0 86 38 / 8 61 17, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Baden-Württemberg
Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz in Baden – Württemberg e. V. (AGF Ba – Wü), Geschäftsführer: Edmund Hensle, Runzstr. 14,
79102 Freiburg i. B.,Tel. 07 61 / 28 64 31, Fax: 28 64 84, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Internet: www.agf-bw.de

Landesarbeitskreis Fledermäuse im NABU, Tübinger Str. 15, 70178 Stuttgart, Tel. 07 11 / 96 67 72 0

Weitere wertvolle Ansprechpartner und Kontakte finden Sie unter:
http://www.agf-bw.de/10_agf_informationen/132_hilfsadressen1.html

Allgemeine Informationen

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