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AKTUELL:

Wir sind eine vom BfS zertifizierte Radon-Messstelle an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen sowie in Wasserwerken: Kontaktieren Sie uns bitte unter info@binker.de

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Radon in Sachsen: Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union fördern investive Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen in Bestandsbauten. Wir erstellen Ihnen ein  qualifiziertes und fundiertes Angebot für eine förderfähige Sanierung und helfen Ihnen bei der Antragseinreichung! Siehe hier: SAB-Förderung

Bubble-Begasungen

Bubble-Begasungen sind Begasungen, die in mobilen Zelten ausgeführt werden. Die befallenen Gegenstände werden zur Schädlingsbekämpfung gegen z.B. Gewöhnlichen Nagekäfer oder Museums- und Vorratsschädlinge in die Zelte (=Bubbles) eingelagert. Die Bubbles eignen sich zur Schadinsektenbekämpfung wenn z.B. Räume mit darin aufgestellten befallenen Gegenständen wegen zu hoher Undichtigkeit der Räume oder ungünstig großen Raumvolumina nicht begast werden können. Die Gegenstände müssen dann eben in diese mobilen Einhausungen oder „Begasungsblasen" eingelagert und darin begast werden. Bubblebegasungen eignen sich so für die Begasung z.B. einzelner Museumsexponate im Kunstgutsektor oder befallener abgepackter Waren im Vorratsschutz (siehe auch Silo- und Sackstapelbegasungen).

Die Bubble-Begasungen können mit dem schnell wirkenden Begasungsmittel Sulfuryldifluorid innerhalb von wenigen Stunden im Gegensatz zu einer mehrwöchig dauernden Bubblebegasung mit Argon oder Stickstoff oder Kohlendioxid (Inertbegasung) ausgeführt werden.

Bodenbasis
Die von Insekten befallenen Gegenstände (hier Kunsttransportkisten) werden auf eine gasundurchlässige Bodenbasis gestellt

Die befallenen Gegenstände oder Exponate werden unabhängig vom eingesetzten Begasungsmittel auf Zeltbasen gestellt und dann Hauben übergezogen und die Basen mit den Hauben jeweils gasdicht miteinander verklebt. Es entstehen so die gasdichten Bubbles. Anschließend wird dann das jeweilige Begasungsmittel eingeleitet.

Haube
Nach Überstülpen einer Haube wird diese gasdicht mit der Bodenbasis verklebt oder verschweißt: So entsteht das hermetisch abgedichtete Bubble

Begasungsmittel-1
Dann kann das Begasungsmittel (hier Sulfuryldifluorid) eingeleitet werden.

Anstelle flexibler Bubbles können auch starre Folienkammern aufgebaut werden.

Stickstoff
Die Begasung kann in Bubbles auch z.B. mit ungiftigem Stickstoff

Kohlendioxid
oder in starren Folienkammern, hier z.B. mit Kohlendioxid, erfolgen.

Hinweis zu Inertgasverfahren innerhalb der EU in Verbindung mit z.B. N2-Generatoren:
Unsere Inertgasverfahren dienen der temporären sauerstofffreien bzw. sauerstoffarmen Lagerung von Museumsgegenständen gegen negative Umwelteinflüsse (Korrosion, schädliches Klima). Vorteilhafter Nebeneffekt: Bei sauerstofffreier Lagerung der Museumsgegenstände über einen Zeitraum von ca. 4-12 Wochen sterben unvermeidbar auch verschiedene Organismen (wie z.B. Museumschädlinge: Teppichkäfer, Nagekäfer, Termiten, Kleidermotten) in oder an den Museumsgegenständen ab.

 

Beschränkung des Verbreitungsgebietes unserer Internetwerbung - Rechtlicher Hinweis an Adressaten dieser Webseite aus dem Markt der Europäischen Union:

Die auf dieser Webseite und/oder verlinkten Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (nicht Vorratsschutz!) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) sind beschränkt auf Länder außerhalb des Marktes der Europäischen Union. Adressaten unserer Werbung aus dem Markt der Europäischen Union werden von uns mit den auf diesen Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (ausgenommen Vorratsschutz) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) nicht beliefert/versorgt. Innerhalb des Marktes der Europäischen Union dürfen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9) weder angeboten noch durchgeführt werden. Gleiches gilt für Kohlendioxid und Argon (Inertgase). Dies folgt aus der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zur Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, die für unser Unternehmen bindend ist.
Für unsere ausländischen Kunden außerhalb des Marktes der Europäischen Union (wie Schweiz, Kuwait, Singapur, Indien etc.) stehen diese Dienstleistungen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Von der oben genannten Einschränkung innerhalb des Marktes der Europäischen Union sind temporäre Lagerungen von Museumsgütern, Kirchen- und Kulturgut etc. in kontrollierten Atmosphären (Controlled Atmospheres) gegen negative Umwelteinflüsse (Klimaeinwirkungen, Korrosion, Physikalische Veränderungen) nicht betroffen.
Binker Materialschutz GmbH, April 2018 © 2018

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