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Gesetzliche Grundlagen, Normen

Bekämpfende Holzschutzmaßnahmen gegen schädigende Bauholzpilze unterliegen in ihrer Anwendung einer Reihe von Vorschriften.

Gefahrstoffverordnung

§ 15e Schädlingsbekämpfung, insbesondere Anhang V Nr. 6, regelt die Anzeigepflicht, die Sachkunde für die Ausführung und die Dokumentation

Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS

TRGS 523: Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen (Sachkunde, UVV und Ausführung)
TRGS 507: Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern

Warum Holzschutz ?

Holz ist einer der ältesten Baustoffe der Menschheit und hat sich über Jahrhunderte im Innen- und Außenbau bewährt. Neben all seinen Vorteilen kann Holz jedoch von Schädlingen befallen werden.

Zu diesen Schädlingen zählen:

  • Fäulnispilze (z.B. Porenschwamm oder Hausschwamm), die Holz in der Substanz zerstören,
  • Bläuepilze, die Holz bleibend verfärben,
  • Insekten (z.B. Hausbock oder Nagekäfer), deren Larven ("Holzwurm") das Holz als Nahrung verwerten und damit zerstören.

Holzschutz dient der Vermeidung von Schäden durch Pilze und Insekten, um die folgenden Ziele zu erreichen:

  • Bewahrung vor Verletzungen durch geschädigte Holzbauteile.
  • Bewahrung von materiellen Werten: Verlängerung der Gebrauchsdauer.
  • Geringere Entnahme des Rohstoffes Holz. Möglichen Schädigungen des Holzes kann durch 3 Maßnahmen begegnet werden:
  • Bauliche Maßnahmen.Vereinfacht gesagt: Achten Sie bei der Konstruktion darauf, dass das Holz nicht feucht wird oder mit Erde in Berührung kommt, um seine Zerstörung zu vermeiden.
  • Auswahl geeigneter Holzarten. Manche Hölzer, wie zB das Kernholz der Eiche, sind weitgehend schädlingsfest. Andere Holzarten, wie zB Fichte, können dagegen leicht befallen werden.
  • Anwendung von Holzschutzmitteln.

Ist eine Gefährdung des Holzes gegeben und reichen die beiden vorgenannten Möglichkeiten zum Holzschutz nicht aus, ist der Einsatz eines Holzschutzmittels ratsam, erforderlich oder für manche Bauteile (zB Brücken) auch vorgeschrieben.

Wenn der Holzbauteil keine tragende Funktion hat, die Gebrauchsdauer kurz ist und der Holzbauteil von geringem Wert ist, sollten Sie auch den Verzicht auf chemischen Holzschutz in Betracht ziehen.

DIN 68 800 "Holzschutz"

Die Standardrichtlinien nach dem Stand der Technik sind die entsprechenden DIN Vorschriften mit ihren Ausführungsanweisungen und Anwendungsbestimmungen. Im Holzschutz ist es die DIN 68 800, insbesondere Teil 4 für den bekämfenden Holzschutz und Teil 3 für vorbeugende chemische Holzschutzmaßnahmen. In der neuen DIN 68 800 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen besteht, wenn eine Gefährdung durch Insekten oder Pilze vorliegt. Die Gefährdung wird entsprechend den fünf Gefährdungsklassen 0, 1, 2, 3 und 4 eingeordnet.

Was versteht man unter Gebrauchsklassen?

Holzbauteile können verschieden stark gefährdet sein, je nach den Bedingungen am Einsatzort. Eine höhere Holzfeuchtigkeit begünstigt das Wachstum von Pilzen. Welche Gefährdungen des Holzes unter welchen äußeren Bedingungen zu erwarten sind, erfahren Sie aus der nachstehenden Tabelle der "Gebrauchsklassen". Dort finden Sie auch die im Normalfall erforderliche Wirksamkeit eines Holzschutzmittels für den Einsatz in der jeweiligen Gefährdungsklasse.

Gebrauchsklassen nach DIN 68800

GK

Anwendungsbereiche

Anforderungen an Holzschutzmittel

0

Räume mit üblichem Wohnklima:  Holzbauteile durch Bekleidung abgedeckt oder zum Raum hin kontrollierbar

Keine

1

Innenbauteile (Dachkonstruktionen, Geschoßdecken, Innenwände) und gleichartig beanspruchte Bauteile, relative Luftfeuchte < 70%

Insektenvorbeugend

2

Innenbauteile, mittlere relative Luftfeuchte > 70%, Innenbauteile (im Bereich von Duschen) wasserabweisend abgedeckt, Außenbauteile ohne unmittelbare Wetterbeanspruchung

Insektenvorbeugend
pilzwidrig

3

Außenbauteile ohne Erd- und/oder Wasserkontakt, Innenbauteile in Naßräumen

Insektenvorbeugend
pilzwidrig
witterungsbeständig

4

Holzteile mit ständigem Erd- und/oder Süßwasserkontakt, auch bei Ummantelung

Insektenvorbeugend
pilzwidrig
witterungsbeständig
moderfäulewidrig

Bei welchem Holzeinsatz ist von welcher Holzgefährdungsklasse auszugehen?

Wählen Sie hier das Anwendungsgebiet oder den Einsatz des Holzes und sehen Sie, ob und welche Gefährdungsklasse vorliegen kann. Liste mit Beispielen

Für Holz als tragendes Bauteil muß entweder ein konstruktiv baulicher Holzschutz oder ein chemischer Holzschutz vorliegen.

Baulicher Holzschutz

Definition:

Der bauliche Holzschutz umfaßt alle vorbeugenden konstruktiven und bauphysikalischen Maßnahmen mit denen eine unzuträgliche Feuchteänderung der verwendeten Holzbauteile und Holzwerkstoffe - und die daraus resultierenden Schäden - verhindert werden sollen.

Ziele:

Vermeidung chemischer Schutzmaßnahmen.
Vermeidung eines unzulässig hohen Feuchtegehaltes und einer zu starken Änderung der Holzfeuchte

Weitere Grundforderungen bei Befall von Schadorganismen:

Wenn verbautes Holz oder Holzwerkstoffe von Pilzen befallen sind oder Lebendbefall durch holzzerstörende Insekten aufweisen und der Befall tragende und/oder aussteifende Bauteile gefährdet, müssen geeignete Maßnahmen zu deren Bekämpfung ergriffen werden.
Bei Befall durch Pilze sind auch bei nicht tragenden Bauteilen Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich.

Sach- und Fachkenntnis:

Die Bekämpfungsmaßnahmen erfordern grundlegende Kenntnis und Erfahrungen.
Sie dürfen daher nur von qualifizierten Fachfirmen bzw. Fachleuten ausgeführt werden, die über die erforderliche Ausrüstung verfügen.

Geprüfte Holzschutzmittel:

Für tragende Holzbauteile fordert die Norm den Einsatz von Holzschutzmittel mit einem Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Dabei stellen die Bewertung von Wirksamkeit, gesundheitlicher Unbedenklichkeit und Umweltverträglichkeit eine Einheit dar.

Allgemeine Informationen

Videoclips