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AKTUELL:

Wir sind eine vom BfS zertifizierte Radon-Messstelle an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen sowie in Wasserwerken: Kontaktieren Sie uns bitte unter info@binker.de

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Radon in Sachsen: Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union fördern investive Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen in Bestandsbauten. Wir erstellen Ihnen ein  qualifiziertes und fundiertes Angebot für eine förderfähige Sanierung und helfen Ihnen bei der Antragseinreichung! Siehe hier: SAB-Förderung

Freimessungen von Containern

Importcontainer

Schadstoffmessungen in Importcontainern

1. Gefahren in Containern

Mit der weltweiten Globalisierung nehmen der Warenverkehr und damit die Einfuhr von Frachtcontainern stetig zu. Simultan wächst so die Gefahr der Verbreitung von exotischen Schädlingen („Blinde Passagiere" in den Übersee-Containern) auch in unsere heimischen Ökosysteme. Daher werden Container weltweit mit chemischen Gasen zur Abtötung der Schadinsekten behandelt.

Transportbehaelter
Foto: Viele Transportbehälter und Container sind begast und können Schadstoffe enthalten

Zusätzlich finden sich in den Containern Rückstände von meist toxischen Industriechemikalien oder Lösungsmitteln aus z. B. Lacken, Kunststoffen oder Klebern und durch den verminderten Luftwechsel im Container können sich diese während des Transportes darin aufkonzentrieren. Durch ein feuchtes, „stehendes" Innenklima im Container während des Transportes wird dann noch das Wachstum von Schimmelpilzen und Bakterien und folglich das Auftreten von deren Sporen besonders gefördert.

Schimmelpilzbewuchs-auf-Container-Stauhoelzern
Foto: Schimmelpilzbewuchs auf Container-Stauhölzern

Die Bakterien- und Schimmelpilzsporen- sowie Mykotoxin-Konzentrationen im Container steigen massiv auf gesundheitlich relevante Werte an. All daraus ergibt sich eine Gesundheitsgefährdung für vor allem Zoll- und Quarantäneinspektoren, Fahr- und Entladepersonal sowie Lagerarbeiter.

Entladen-von-Seefracht-Containern
Foto: Beim Entladen von Seefracht-Containern lauern „chemische" Gefahren

Beim Öffnen von Containern muss deshalb mit wenigstens folgenden Gefahren gerechnet werden:

  • Chemische Schadstoffe
  • Begasungsmittelreste
  • Schimmelpilze
  • Bakterien

 

2. Schadstoffe in Containern

Messungen an über 50.000 Importcontainern haben gezeigt, dass davon mehr als 5.000 Stück je nach Herkunft und Inhalt mit Schadstoffen in Form von Gasen oder Dämpfen belastet waren, gesundheitsgefährdende Konzentrationen aufwiesen und die zulässigen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) überschritten waren. Folgende Chemikalien wurden z.B. detektiert:
Brommethan (Methylbromid), Blausäure (Cyanwasserstoff), Phosphorwasserstoff (Phosphin), Formaldehyd, Benzol, Dichlorethan, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Ammoniak.

Wir führen Schadstoffmessungen in Importcontainern und Freigaben belasteter Container durch und schätzen die Schimmelpilzbelastungen ab. An Hand der Analyse oder der Messergebnisse empfehlen wir entsprechende Sicherheitsmaßnahmen oder setzen sie auftragsgemäß um. Wir verfügen auch über speziell ausgebildete und zertifizierte Schimmelpilz-Sachverständige und Fachkräfte für Schimmelpilzbeseitigungen.

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Foto: Checken auf Schadstoffe und Begasungsmittel

Wenn Schadstoff-belastete oder nicht vollständig entgaste Seefracht-Container ohne vorherige Lüftung zum Prüfen oder Entladen geöffnet werden, können Gesundheitsgefährdungen durch Reizungen von Haut, Augen und Atemwegen, akute Vergiftungen oder chronische Gesundheitsschädigungen auftreten.

3. Schadstoffbeseitigung

Es ist ohne Messungen kaum vorhersagbar, ob gasförmige Chemikalienrückstände in den Containern vorhanden sind, da dies von vielen Faktoren, wie den verwendeten Industriechemikalien, den eingesetzten Begasungsmitteln, dem Begasungsverfahren, der Containerdichtigkeit, dem Frachtgut und der verwendeten Verpackung, abhängt.

Wir können gasförmige Rückstände mit unseren Messverfahren und Messgeräten ermitteln und Container aktiv belüften, wenn diese die zulässigen Grenzwerte übersteigen. Dabei wird auch in den Transportgütern, Waren oder Verpackungen gemessen.
Die Lüftung von Containern und deren Dekontamination durch einfaches Öffnen der Containertüren kann Tage dauern oder überhaupt nicht zum Erfolg führen. Von uns werden deshalb auch Zwangsbelüftungen mit oder ohne Filterung als wirtschaftliche Alternative angeboten.

Nicht selten lassen sich Containerwaren mit hartnäckig festsitzenden Gasresten oder Lösungsmitteldämpfen trotz einer aktiven oder forcierten Zwangsbelüftung des Containers nicht unter die Freigabegrenzwerte beseitigen.

Ausgeladene-Ladung
Foto: Ausgeladene Ladung nach Zwischenlagerung in unserer Lagerhalle und nach Schadstoffbeseitigung

In diesen Fällen entladen unsere geschulten und zertifizierten Techniker den Container vollständig unter Atemschutz und führen in geeigneten und gegen Diebstahl gesicherte Lagerhallen so lange eine Zwangsbelüftung mit messtechnischer Überwachung durch, bis das Ladegut verkehrsfähig ist und eine Freigabe nach TRGS 512 möglich wird. Erforderlichenfalls müssen sämtliche Verpackungen von uns geöffnet werden, damit die vorhandenen Schadstoffe vollständig ausgasen können. Schließlich beladen wir die Container wieder zum Weitertransport.

Wir organisieren für Sie den gesamten Ablauf!

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Foto: Wir organisieren für Sie, Sie entspannen!

4. Service

Unsere Leistungen:

  • Wir führen schnell und zuverlässig Schadstoffmessungen an Containern durch
  • Wir ermöglichen ein preiswertes, schnelles und sicheres Öffnen von Containern
  • Wir inspizieren Frachtcontainer, die unter dem Verdacht stehen, mit Schadstoffen belastet zu sein
  • Wir führen Messungen in nur wenigen Minuten durch
  • Wir übermitteln das Messergebnis dem Kunden auf Wunsch sofort per Email
  • Um mögliche Gesundheitsgefährdungen zu verhindern, werden Kontrollmessungen nach TRGS 512 oder TRGS 900 durchgeführt.
  • Durchführen der Freigabemessung und mit anschließender Freigabe
  • Ausstellen von Freigabebescheinigung (für Begasungsmittel wie Methylbromid, Phosphorwasserstoff, Formaldehyd, Sulfuryldifluorid,) nach TRGS 512
  • Schadstoff-Messungen nach TRGS 900 mit Protokoll
  • Probenahme von Containerluft zur Analyse im chemischen Labor (Wir verfügen über eigene Chemiker/Physiker)
  • Zwangsbelüftungen von Waren und Containern mit und ohne Schadstoff-Filterung
  • Ausladen mit anschließender Schadstoff-Dekontamination und Wiederbeladung


Ihr Vorteil:

  • Als „unbedenklich" geprüfte Container können schnell und damit kostensparend weiterbefördert oder entladen werden
  • gefährliche Container werden einer Zwangsbelüftung unterzogen, bei der die Schadstoffe aus dem Container-Inneren auf ein gefahrloses Niveau entfernt werden
  • minimierte Zeitverzögerungen mit überschaubaren Kosten
  • ein hohes Maß an Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

Ware-dekontaminiert
Foto: „Ware dekontaminiert, Container freigemessen, Weitertransport möglich!"

 

Beschränkung des Verbreitungsgebietes unserer Internetwerbung - Rechtlicher Hinweis an Adressaten dieser Webseite aus dem Markt der Europäischen Union:

Die auf dieser Webseite und/oder verlinkten Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (nicht Vorratsschutz!) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) sind beschränkt auf Länder außerhalb des Marktes der Europäischen Union. Adressaten unserer Werbung aus dem Markt der Europäischen Union werden von uns mit den auf diesen Webseiten angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung im Biozidbereich (ausgenommen Vorratsschutz) mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9), Kohlendioxid und Argon (Inertgase) nicht beliefert/versorgt. Innerhalb des Marktes der Europäischen Union dürfen Dienstleistungen und/oder Waren zur Schädlingsbekämpfung mit dem Wirkstoff Stickstoff (CAS.-Nr. 7727-37-9) weder angeboten noch durchgeführt werden. Gleiches gilt für Kohlendioxid und Argon (Inertgase). Dies folgt aus der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zur Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, die für unser Unternehmen bindend ist.
Für unsere ausländischen Kunden außerhalb des Marktes der Europäischen Union (wie Schweiz, Kuwait, Singapur, Indien etc.) stehen diese Dienstleistungen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Von der oben genannten Einschränkung innerhalb des Marktes der Europäischen Union sind temporäre Lagerungen von Museumsgütern, Kirchen- und Kulturgut etc. in kontrollierten Atmosphären (Controlled Atmospheres) gegen negative Umwelteinflüsse (Klimaeinwirkungen, Korrosion, Physikalische Veränderungen) nicht betroffen.
Binker Materialschutz GmbH, April 2018 © 2018

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