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AKTUELL:

Wir sind eine vom BfS zertifizierte Radon-Messstelle an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen sowie in Wasserwerken: Kontaktieren Sie uns bitte unter info@binker.de

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Radon in Sachsen: Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union fördern investive Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen in Bestandsbauten. Wir erstellen Ihnen ein  qualifiziertes und fundiertes Angebot für eine förderfähige Sanierung und helfen Ihnen bei der Antragseinreichung! Siehe hier: SAB-Förderung

Bläuepilze

Derzeit sind etwa 100 verschiedene Bläuepilzarten bekannt, die überwiegend Nadelholz grauschwarz oder bläulich verfärben. Sie gehören teilweise zu den Ascomyceten (Schlauchpilzen) als auch zu den Fungi imperfecti (Deuteromyceten = unvollständige Pilze). Zu den wichtigsten Gattungen der Bläuepilze zählen Ceratocystis (aus der Klasse der Ascomyceten), Ophiostoma sowie Aureobasidium, Alternaria und Cladosporium (aus der Klasse der Deuteromyceten). Oft handelt es sich bei einer Verblauung (Bläue) aber um einen Mischbefall durch verschiedene Arten. Sie werden Bläuepilze genannt, weil sie die Lumina (Zellhohlraum) der Holzzellen mit ihren braunen Hyphen nahezu vollständig ausfüllen. So entsteht optisch eine Blau- bis Graufärbung. Ursache sind dunkle Farbpigmente aus Melanin. Diese erscheinen durch die Lichtbrechung als bläulich.

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Fotos: Stammholzbläue

Es gibt drei verschiedene Arten von Bläuebefall, die durch die Schadensentstehung unterschieden werden und manchmal auch von der gleichen Pilzart verursacht werden können:

1. Stammholzbläue oder primäre Bläu: Sie dringt von der Hirnholzseite aus in die liegenden Stämme mit ausreichend Feuchte ein Stammholzbläue verursachende Pilze befallen sehr feuchtes Holz und können die noch im Wald lagernden Holzstämme besiedeln. Zwar wird saftfrisches Holz nicht befallen, aber schon bei geringer Verminderung der Holzfeuchtigkeit können sich Bläuepilze im Splintholz ausbreiten. Die Stammholzbläue wird vorwiegend durch Ceratocystis und Ophiostoma-Arten hervorgerufen.

2. Schnittholzbläue (Oberflächenbläue, sekundäre Bläue): sie etabliert sich erst nach dem Einschneiden des Holzes wenn es noch genügend feucht ist. Schnittholzbläue verursachende Pilze befallen angetrocknetes Holz wie auch frisch eingeschnittene Bretter und Bohlen. Sie treten nach dem Aufschneiden der Stämme auf Lagerplätzen an nicht ausreichend trockenen sowie schlecht gestapelten Bohlen und Brettern auf.

3. Anstrichbläue (tertiäre Bläu): Sie erscheint, wenn getrocknetes oder verarbeitetes Holz erneut feucht wird. Anstrichbläuepilze treten an diesem bereits verarbeiteten, lackierten oder auch unlackierten Holz auf. Feuchtigkeit und Pilzsporen dringen über Risse (im Holz, im Anstrich, im Lackfilm etc.) in das Holz ein. Die Bläuepilze wachsen auch unter der Lackschicht und können diese im Freien nach Monaten durch die Bildung von Fruchtkörpern hoch drücken und beschädigen.

Bläueschäden kommen insbesondere an Nadelholz vor. Kiefernhölzer sind besonders gefährdet, doch auch Fichten-, Tannen- oder Lärchenholz sowie bestimmte Laubhölzer, wie Buche oder sogar Importhölzer können von Bläuepilzen besiedelt werden.

Die Infektion des Holzes kann auf verschiedene Weise erfolgen. Die Pilzsporen werden durch die Luft, durch Insekten oder durch Regenwasser verbreitet. Je nach Pilzart unterscheiden sich die Infektionswege: So sind einige Pilze auf Insekten angewiesen, andere verbreiten sich ausschließlich über die Luft. Bläuepilze unterscheiden sich auch durch ihre Ansprüche an den Lebensraum. Wichtige bestimmende Faktoren sind Temperatur und Holzfeuchtigkeit. Liegt der Feuchtegehalt des Holzes bei 30% bis 80%, dann keimen die auf dem Holz sedimentierten Pilzsporen aus und die Bläue beginnt sich zu entwickeln. Die Hyphen dringen aber kaum mehr als 1 mm tief in das Holz ein. Der Bläuepilzbefall beeinflusst die Statik des Holzes nahezu nicht, da die Bläuepilze sich nur von den Inhaltsstoffen der Holzzellen (des Splintholzes), meist aus den nährstoffhaltigen Parenchymzellen, ernähren und weder Holzzellulose noch Lignin verwerten können. Eine Zerstörung des Holzes (Fäulnisbildung) findet also nicht statt. Bläue ist eher ein optischer Mangel, Sekundärschäden können jedoch folgen.

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Fotos: Schnittholzbläue (Sekundäre Bläue) an Brettern

Nach der Keimung der Pilzspore zur Hyphe entsteht nach mehreren Teilungen das Myzel der Bläuepilze. Das Myzel ist zunächst hyalin (glasig, durchscheinend) und breitet sich im Inneren des Holzes vor allem in den Holzstrahlen aus. Im weiteren Verlauf der Entwicklung werden dunkelbraune Pigmente (Melanine) in den Hyphen gebildet. Die blaue Farbe des Holzes kommt durch das Durchschimmern der durch Melanin-Einlagerungen dunkel gefärbten Hyphen der Bläuepilze zustande. Die Farbe des verblauten Holzes ist abhängig von der Konzentration des Farbstoffes und somit von der Menge der Hyphen im Holz. Das bedeutet, je mehr Hyphen im Holz sind, desto dunkler ist die Verfärbung.

Zulässigkeit von Verfärbungen durch Bläue:

Bläue ist zulässig, wenn sie bei der Bestellung vertraglich nicht ausgeschlossen wurde. Optische Holzqualitäten sind vertraglich gesondert zu vereinbaren. Ohne ausdrückliche Vereinbarung muss das Vorhandensein von Bläue geduldet werden.

Zulässigkeit von Verfärbungen des Holzes (Bläue)
Bauschnittholz
Kanthölzer, Bretter, Bohlen
zulässig bei Sortierung von Holz nach Tragfähigkeit DIN 4074-1 (2003-06)
Konstruktionsvollholz
für den nicht sichtbaren Bereich
zulässig BDZ (Bund Deutscher Zimmerleute) mit der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. (2003-Okt.) und Herstellergemeinschaft MH Massivholz e.V. (2003-Nov.)
Konstruktionsvollholz
für den sichtbaren Bereich*
nicht zulässig
Brettschichtholz Balkenschichtholz zulässig Bauen mit Holz 8/2005, Oberflächenqualitäten für BS-Holz, S. 27 www.brettschichtholz.de
Brettschichtholz (BSH) Balkenschichtholz
Sichtqualität*
zulässig: bis 10% der sichtbaren Oberfläche des gesamten Bauteiles
Brettschichtholz (BSH) Balkenschichtholz
Duobalken® und Triobalken® Auslesequalität*
nicht zulässig
* Sichtqualitäten sind immer gesondert zu beauftragen.


Im Neubau treten manchmal Diskussionen auf, welche Gefahr von Bläuepilzen im Wohnbereich ausgehen kann. Meist liegen die Konzentrationen der Bläuepilze jedoch im Bereich üblicher pilzlicher Hintergrundbelastung bei niedrigen KBEs/g (KBE= Kolonien bildende Einheiten), so dass hiernach keine besondere Gefahr entsteht. Weitere Auskünfte geben aber hierzu Umweltmediziner (gerne nennen wir Ihnen Adressen). Bei starkem Bläuepilzbefall kann ein Abfräsen des Holzes mit Direktabsaugung erfolgen (siehe: Schimmelpilzbefall am Dachstuhl)

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Fotos: Bläuepilze am Dachstuhl

Die Gefahr eines Befalls durch Stammholzbläue kann aber auch durch die richtige Wahl des Fällungszeitpunktes, vor allem durch die Optimierung der Lagerung der Stämme und besonders durch rasche Aufarbeitung des Holzes deutlich verringert werden.

Während der Trocknungsphase von frisch eingeschnittenem Rundholz im Sägewerk ist die Gefahr eines Befalls durch Schnittholzbläue besonders groß. Temporär wirksame, umweltverträgliche Bläueschutzmittel schützten das Holz während der Trocknungsphase und verhindern so einen massiven Wertverfall des Holzes.

Durch eine fachgerechte Grundimprägnierung z.B. im Doppel-Vakuum-Verfahren wird einem Befall durch Anstrichbläue sicher vorgebeugt und und so aufwändige Sanierungsmaßnahmen an lackierten Hölzern vermieden.

Siehe auch Weiteres auf den Homepages unserer Lieferanten wie: www.wolman.de und www.remmers.de sowie www.holzfragen.de

Allgemeine Informationen

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