Menu
Frontpage Slideshow | Copyright © 2006-2015 JoomlaWorks Ltd.

AKTUELL:

Wir sind eine vom BfS zertifizierte Radon-Messstelle an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen sowie in Wasserwerken: Kontaktieren Sie uns bitte unter info@binker.de

aktuell1aktuell2

Radon in Sachsen: Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union fördern investive Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen in Bestandsbauten. Wir erstellen Ihnen ein  qualifiziertes und fundiertes Angebot für eine förderfähige Sanierung und helfen Ihnen bei der Antragseinreichung! Siehe hier: SAB-Förderung

CONTAINER-FREIGABE: Gefahrstoffe und Gifte in Importcontainern

container 2

Importwaren aus organischen Materialien (Holz, Rattan, Baumwolle, Lebens- und Genussmittel) sowie Waren mit Holz-Transportsicherungen (Aussteifungen, Kisten, Paletten, Stauholz) werden häufig vor dem internationalen Transport zur Schädlingsbekämpfung begast.

container 3

container 4

Die Begasungsmittel (Methylbromid, Phosphorwasserstoff, Chlorpikrin, Cyanwasserstoff, Dicyan, Ethylenoxid, Sulfurylfluorid etc.) verflüchtigen sich aber nicht immer (vollständig) auf dem Transportweg.

container 5

container 6

container 7

container 8

Sie stellen deshalb während des Transportes bzw. beim Entladen eine immerwährende Gefahr dar. Nach bisherigen internationalen Studien sollen in jedem dritten importierten Container immer noch Begasungsmittelreste nachweisbar sein. Im Falle solcher Container oder Transporteinheiten sollten deshalb besondere Maßnahmen beachtet werden, nämlich dann wenn der Container zur Zollinspektion, Pflanzenschau-Inspektion oder zum Ausladen geöffnet werden muss.

 

Wir messen die Gaskonzentrationen in Import-Containern und geben sie nach Gaskonzentrationsmessungen ggfs. mit einem Freigabezertifikat zum Weitertransport oder zum Entladen frei!

Hotline: 0049-9123-99820

container 9

 

container 10

container 11

container 12

container 13

Erkennungsmerkmale begaster Container:

  • Kennzeichnung am Container mit IMDG-Code 9 „Fumigation“ (z.T. auch mit z.B. UN 3359 in Kombination)
  • Bei nicht gekennzeichneten Containern: Ladungspapiere kontrollieren (erhöhtes Risiko bei Inhalt wie Holz,/Möbel, Rattan
  • Textilien, Land- und forstwirtschaftliche Produkte usw. oder Holzverpackungen, Paletten, Stauholz und Herkunft aus Übersee /Asien)
  • Abgeklebte Lüftungsschlitze an Containern
  • Zerstörte Begasungs-/ Fumigation-Kennzeichnung
  • Bewusstlose oder verunfallte Personen nach Öffnen / beim Entladen derartiger, verdächtiger Container
  • Nur bei Phosphorwasserstoff in hohen Konzentrationen: meist unangenehmer, knoblauchartiger Geruch

container 14

container 15

container 16

container 17

Nachweis:

  • Geruch nur bei Phosphorwasserstoff in hoher Konzentration -Gesundheitsgefahr
  • Ex-Messgerät, da laut Studien Begasungsmittelkonzentrationen bis in den Explosionsbereich nachgewiesen wurden
  • Prüfröhrchen z.B. für Methylbromid, Phosphorwasserstoff (inkl. gebildetes Diphosphin) und Sulfuryldifluorid sowie für unbekannte Gefahrenlage Simultantestset „Begasung plus“ weitere Prüfröhrchen (Formaldehyd, Ammoniak etc.)
  • Ex-Messung vor Prüfröhrchenmessung (Austritt von Lösungsmittel, hohe Phosphinkonzentrationen etc.)

container 18

container 19

container 20

container 21

Maßnahmen:

Sicherheitsabstand

  • Bei verdächtigen Containern ist für Personen ein Sicherheitsabstand von 10 m einzuhalten

container 22

container 23

container 24

container 25

Erkundung verdächtiger Container / Ladungen

  • Mögliche Explosionsgefahr bei geschlossenen, begasten Containern
  • Umgebung räumen
  • Zündquellen vermeiden
  • Bei konkretem Hinweis zunächst Prüfung der Luft des Innenraumes durch die geschlossene Tür der Transporteinheit mit Hilfe eines geeigneten Messsystems (z.B. Prüfröhrchenmessung mit einer Lanze/Sonde durch die Türdichtung oder andere Öffnungen.
  • Bei positivem Messergebnis Befähigungsscheininhaber (nach Nr. 9.3 Abs. 13 der Technischen Regel Begasung TRGS 512) hinzu ziehen. Container ggf. bis zum Eintreffen wieder verschließen.
  • Öffnen und Lüften des begasten bzw. verdächtigen Containers nur unter umluftunabhängigem Atemschutz (Filter ist nur für einige Begasungsmittel wirksam!)
  • Bei verdächtigen Transporteinheiten Sichtprüfung des Inhaltes auf vorhandene Begasungsmittelreste wie z.B. Trägermaterial, Beutel oder Dosen, dann ggf. Durchführung einer Kontrollmessung

container 26

container 27

container 28

container 29

container 30

container 31

  • Begasungsmittelreste können aus Verpackungen oder durch zu geringen Luftaustausch im hinteren Teil der Container noch lange nachgasen. Dies ist beim Ausräumen eines Containers und für die ausgeräumten Waren / Verpackungen zu beachten (für ausreichende Belüftung sorgen).
  • Sicherheitsabstand von 10m zunächst auch um potentiell begaste und entladene Ladungsinhalte

container 32

container 33

  • Freigabe begaster Transporteinheiten nur durch sachkundige Personen bzw. Befähigungsscheininhaber
  • Neben der Begasungsmittelgefahr beachten: Holzkisten, Holzpaletten oder Stauholz können stark „verpilzt“ sein, so dass in gesundheitsgefährlicher Menge Pilzsporen und Mykotoxine freigesetzt werden können. Eine Inhalation ist insbesondere beim Entladen zu vermeiden (mindestens FFP3-Atemschutz)

Folgemaßnahmen:

  • Verdächtige Ladungen / Inhalte ausreichend lange belüften (kann tagelang „Ausgasen“)
  • Nur ein Befähigungsscheininhaber erteilt Freigabe

container 34

container 35

container 36

container 37

Freigabe:

Nach Unterschreiten der Nachweisgrenzen der Begasungsmittel kann die Freigabe durch einen Befähigungsscheininhaber erteilt werden.

container 38

container 39

 

container 41

Haben Sie Container mit möglichen Schadstoffen?

Sollen sie freigemessen werden?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wir senden Ihnen ein Kostenangebot zu!

container 42

verwaltung(at)binker.de

 

Literaturhinweise:

Allgemeine Informationen

Videoclips